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   BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10   

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https://dejure.org/2010,11192
BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10 (https://dejure.org/2010,11192)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - KZR 4/10 (https://dejure.org/2010,11192)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - KZR 4/10 (https://dejure.org/2010,11192)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 3 Halbs 2 GWB
    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 3 Halbs 2 GWB
    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer missbräuchlichen Preisspaltung bei Entgelten für Erdgaslieferungen; Voraussetzung einer räumlichen Marktabgrenzung zur Bestimmung einer marktbeherrschenden Stellung eines Erdgaslieferanten; Rechtfertigung einer Preisspaltung für Erdgasentgelte als ...

  • online-und-recht.de

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • rewis.io

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • rewis.io

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19; EnWG § 36 Abs. 2
    Geltendmachung einer missbräuchlichen Preisspaltung bei Entgelten für Erdgaslieferungen; Voraussetzung einer räumlichen Marktabgrenzung zur Bestimmung einer marktbeherrschenden Stellung eines Erdgaslieferanten; Rechtfertigung einer Preisspaltung für Erdgasentgelte als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisspaltung bei Markteintritt in Energiemarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Dabei handelt es sich um Kosten, denen erst bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung).

    Eine Preisspaltung kann darauf hindeuten, dass der höhere Preis allein wegen des Versagens der Wettbewerbskräfte auf dem beherrschten Markt zu Lasten der Kunden durchgesetzt werden kann, während das Unternehmen auf dem vergleichbaren Markt durch den hier bestehenden Wettbewerbsdruck zur Zurückhaltung bei der Ausübung seiner Marktmacht gezwungen ist (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung).

    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    c) Danach kommt es auf das - vom Berufungsgericht nicht geprüfte - Vorbringen der Beklagten, zwischen den betroffenen Märkten bestünden für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung beachtliche Unterschiede (vgl. BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung), nicht mehr an.

    Dahinstehen kann deshalb auch, ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB ein unabhängig vom Erheblichkeitszuschlag zusätzlich anzusetzender Sicherheitszuschlag in Betracht kommt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreisspaltung).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Vielmehr ist die Entscheidung "Stadtwerke Uelzen", wie sich aus dem entsprechenden Verweis ergibt, im Sinne des Senatsurteils vom 4. November 2003 (KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I) zu verstehen.

    Entsprechend hoch war auch die Schwelle, einen Wechsel des Versorgers vorzunehmen (Monopolkommission, Sondergutachten "Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche Regulierung", BT-Drucks. 16/7087 Rn. 577; Sondergutachten "Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb", BT-Drucks. 16/14060 Rn. 128 ff., 137 ff., 143; BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    Dabei kann dann, wenn der sachliche Markt von einer natürlichen Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (vgl. BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Danach sind bei der leitungsgebundenen Gasversorgung von Endkunden zwei Märkte jedenfalls dann vergleichbar, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Endkunden gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Gasversorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler; Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 29 f. - Wasserpreise Wetzlar).

    Es ist daher hier nicht erforderlich, schon auf der Ebene der Vergleichbarkeit Feststellungen zu den Vertriebs-, insbesondere den Netznutzungskosten oder den aus einer Grundversorgungspflicht (§ 36 Abs. 2 EnWG) folgenden Zusatzkosten zu treffen (vgl. BGHZ 184, 168 Rn. 30, 32 - Wasserpreise Wetzlar).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Danach sind bei der leitungsgebundenen Gasversorgung von Endkunden zwei Märkte jedenfalls dann vergleichbar, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Endkunden gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Gasversorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler; Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 29 f. - Wasserpreise Wetzlar).

    Einzelne Unterschiede der Struktur der verglichenen Versorgungsgebiete sind für die Vergleichbarkeit ohne Bedeutung; sie können jedoch bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung ungünstigerer Preise Berücksichtigung finden (BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 12/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08, IR 2010, 62).

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht die Beklagte verurteilt (OLG Frankfurt, GRURPrax 2010, 137),.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Art. 102 Abs. 1 AEUV findet auch auf gegen Endverbraucher gerichtete Diskriminierungen Anwendung (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 1979 - Rs. 85/76, Slg. 1979, 461 Rn. 125 - Hoffmann La Roche; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht EG, 4. Aufl. 2007, Art. 82 EGV Rn. 255; Jung in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 82 EGV Rn. 167, 254 [Stand: November 2008]).
  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10
    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08

    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3396/12

    Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt

    Maßgeblich ist deshalb die Vergleichbarkeit der Produkte, vgl. BGH, Urteil v. 07.12.2010 - KZR 4/10 - juris Rn. 18.

    Die Ungleichbehandlung gleichartiger Abnehmer durch den Normadressaten im beherrschten Markt spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, vgl. BGH, Urteil v. 07.12.2010 - KZR 4/10 - juris Rn. 57.

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3725/11
    Maßgeblich ist deshalb die Vergleichbarkeit der Produkte, vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2010 - KZR 4/10 - juris Rn. 18.

    Die Ungleichbehandlung gleichartiger Abnehmer durch den Normadressaten im beherrschten Markt spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2010 - KZR 4/10 - juris Rn. 57.

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Maßgeblich ist deshalb die Vergleichbarkeit der Produkte, vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2010 - KZR 4/10 -, juris Rn. 18.

    Die Ungleichbehandlung gleichartiger Abnehmer durch den Normadressaten im beherrschten Markt spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2010 - KZR 4/10 -, juris Rn. 57.

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