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   BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09   

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https://dejure.org/2010,2518
BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09 (https://dejure.org/2010,2518)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VI ZB 87/09 (https://dejure.org/2010,2518)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 (https://dejure.org/2010,2518)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 ZPO
    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des Urteilsbetrages durch den anderen Beklagten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berufungsbeschwer eines Gesamtschuldners bei Zahlung des Urteilsbetrages durch den anderen Schuldner

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Entfallens der Beschwer einer zusammen mit einer anderen Partei als Gesamtschuldner verurteilten Partei durch Zahlung des Urteilsbetrags durch die andere Partei; Rechtsschutzwürdiges Interesse eines Beklagten an der Beseitigung eines gegen ihn gemeinsam ...

  • rewis.io

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des Urteilsbetrages durch den anderen Beklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des Urteilsbetrages durch den anderen Beklagten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511
    Beschwer eines Gesamtschuldners trotz Zahlung des Urteilsbetrags durch den anderen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung des Entfallens der Beschwer einer zusammen mit einer anderen Partei als Gesamtschuldner verurteilten Partei durch Zahlung des Urteilsbetrags durch die andere Partei; Rechtsschutzwürdiges Interesse eines Beklagten an der Beseitigung eines gegen ihn gemeinsam ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung trotz Zahlung der Urteilssumme durch Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtschulden im Berufungsverfahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Berufungseinlegung bei mehreren Gesamtschuldnern

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht: Beschwer trotz Zahlung des anderen Gesamtschuldners

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners nach Begleichung der Klageforderung durch einen anderen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einer der verurteilten Gesamtschuldner zahlt: Kann der andere in Berufung gehen? (IBR 2012, 1382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 488
  • MDR 2011, 384
  • NZV 2011, 243
  • VersR 2011, 815
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942, 943; Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120).

    Dem steht gleich, wenn ein berechtigter Dritter mit Billigung der verurteilten Partei den Urteilsbetrag zahlt und damit das Schuldverhältnis der Parteien zum Erlöschen bringt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52, LM § 91a ZPO Nr. 4; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, aaO).

    Im Hinblick darauf ist ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Beklagten an der Beseitigung des gegen sie ergangenen Urteils im Rechtsmittelverfahren nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, aaO).

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend (§ 4 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50, BGHZ 1, 29 ff.).

    Spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50, aaO, 31; Beschluss vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063) oder der Rechtsmittelkläger durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat und dadurch zu einer entsprechenden Einschränkung seiner Rechtsmittelanträge genötigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50, NJW 1951, 274, 275).

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942, 943; Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120).

    Eine Beschwer der Beklagten ergibt sich unter diesen Umständen bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Amtsgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545, 546; vom 7. November 1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 f.; Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Eine solche abweichende Entscheidung ist zugunsten der Beklagten möglich, weil nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag der klagenden Partei hin nur festgestellt werden kann, wenn die eingereichte Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Anhängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, BGHZ 155, 392, 395 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942, 943; Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31; vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120).
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Eine Beschwer der Beklagten ergibt sich unter diesen Umständen bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Amtsgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545, 546; vom 7. November 1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 f.; Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31).
  • BGH, 24.06.1953 - II ZR 200/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Dem steht gleich, wenn ein berechtigter Dritter mit Billigung der verurteilten Partei den Urteilsbetrag zahlt und damit das Schuldverhältnis der Parteien zum Erlöschen bringt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52, LM § 91a ZPO Nr. 4; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, aaO).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50, aaO, 31; Beschluss vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063) oder der Rechtsmittelkläger durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat und dadurch zu einer entsprechenden Einschränkung seiner Rechtsmittelanträge genötigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50, NJW 1951, 274, 275).
  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09
    Eine Beschwer der Beklagten ergibt sich unter diesen Umständen bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Amtsgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545, 546; vom 7. November 1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 f.; Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31).
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13

    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den

    Die Leasinggeberin, deren Ansprüche die Klägerin vorliegend geltend macht, muss sich weder ihrem Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingter Verletzung ihres Eigentums am Leasingfahrzeug aus § 823 BGB noch aus § 7 StVG dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen, da es hierfür keine Zurechnungsnorm gibt (vgl. BGHZ 173, 182 ff; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2010, StVG § 9 Rn. 9b; Lemcke, r+s 2011, 134, ders., aaO. S. 373).

    Die Entscheidung, ob - de lege ferenda - eine haftungsrechtliche Gleichstellung des geschädigten Eigentümers, der nicht zugleich Halter ist, mit dem Eigentümer, der auch Halter des Kraftfahrzeugs ist, vorzugswürdig wäre (so die Empfehlung der Arbeitskreise II und IV des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2011 sowie Lemcke, r+s 2011, 134; r+s 2011, 373ff), ist dem Gesetzgeber vorbehalten.

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 [juris Rn. 15 f.]; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09, NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

    In diesem Fall kommt es zu einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

    aa) Diesen Entscheidungen lagen Zahlungen anderer, mit den jeweiligen Beklagten als Gesamtschuldner verurteilter Parteien zugrunde, deren Schuldnereigenschaft die Beklagte in den Vorinstanzen jeweils bestritten hatte (vgl. BGH, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 7 f.]; NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 10]).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14

    Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei

    In diesen Fällen geht die Rechtsprechung von einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen aus, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.1.2000 - VII ZB 16/99, aaO; Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, bei Juris Rn. 9).

    Zum einen sind die Zahlungen der Beklagten zu 1 vom 12.2.2015 und 19.2.2015 erst nach der Berufungseinlegung durch die Beklagte zu 2 vom 19.1.2015 erfolgt, so dass die Beklagte zu 1 jedenfalls zu dem für die Zulässigkeit des Rechtsmittels maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, bei Juris Rn. 7) in Höhe der erstinstanzlich ausgeurteilten Zahlungsbeträge durch das angefochtene Urteil beschwert war.

    Im Hinblick darauf ist ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Beklagten zu 2 an der Beseitigung des gegen sie ergangenen Urteils gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, bei Juris Rn. 10).

    Eine Beschwerder Beklagten zu 2 ergibt sich bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Landgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, aaO m.w.N.).

    Eine solche abweichende Entscheidung ist zugunsten der Beklagten zu 2 möglich, weil nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag der klagenden Partei hin nur festgestellt werden kann, wenn die eingereichte Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Anhängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist (BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 87/09, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Ein Fall vergleichbar der vorbehaltlosen Erfüllung einer Forderung zwischen Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und Einlegung des Rechtsmittels liegt hier nicht vor (vgl. hierzu BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 16 ; BGH 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - Rn. 9; 7. November 1974 - III ZR 115/72 - zu II der Gründe; zu einer Räumungsklage vgl. BGH 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19 - Rn. 11) .
  • LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19

    Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung

    Die Beklagte hat unter Aufrechterhaltung ihrer rechtlichen Position zur Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung hiervon abweichend ein Zeugnis erteilt, das inhaltlich auf eine Beendigung durch die Eigenkündigung des Klägers abstellte ( zur Erfüllung nach vorinstanzlicher Verurteilung und den diesbezüglichen Fallgestaltungen, str.: BGH 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09; BGH 13.1. 2000 - VII ZB 16/99 ; Wulf in: BeckOK ZPO, 34. Ed. 1. September 2019, § 511, Rdn. 18.8; Heßler in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Vor § 511, Rdn. 17 und 23 m.w.N. ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Bei der damit vorliegenden einseitigen Erledigungserklärung des Klägers hat das Gericht zu prüfen, ob die Klage bis zu dem behaupteten erledigenden Ereignis zulässig und begründet war und ob sie durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW-RR 1996, 1210; BGH VersR 2011, 815).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Bei der damit gegebenen einseitigen Erledigterklärung der Klägerin hat das Gericht zu prüfen, ob die Klage bis zu dem behaupteten erledigenden Ereignis zulässig und begründet war und ob sie durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW-RR 1996, 1210; BGH VersR 2011, 815).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BGH 25. Mai 1976 - III ZB 4/76 - zu 3 b der Gründe, MDR 1976, 1005; 16. November 1993 - X ZR 7/92 - zu A der Gründe, NJW 1994, 942 - jeweils mwN; vgl. auch 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - MDR 2011, 384) .
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 15 U 204/12

    Auswirkungen der Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger in

    In diesen Fällen ist von einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen auszugehen, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VI ZB 87/09, NJW-RR 2011, 488, 489).
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Damit ist zugleich die Beschwer der Beklagten durch die Verurteilung zur Räumung und Herausgabe entfallen (vgl. ebenso für die vorbehaltlose Zahlung: BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09, NJW-RR 2011, 488 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 304/15

    Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren; Beruhen von späteren

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 319/11

    Unzulässigkeit der Revision bei fehlender Beschwer - vorbehaltlose Zahlung des

  • OLG Koblenz, 13.04.2021 - 3 U 431/20

    Planungsbedingter Baumangel wäre so oder so eingetreten: Auftragnehmer haftet

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2020 - 23 U 127/19

    Gewährleistung des Auftragnehmers wegen Mängeln von Fliesenarbeiten

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