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   BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11   

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https://dejure.org/2011,1852
BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11 (https://dejure.org/2011,1852)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2011 - X ZR 84/11 (https://dejure.org/2011,1852)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - X ZR 84/11 (https://dejure.org/2011,1852)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Darlegung eines berechtigten Interesses i.R.e. Gesuchs um Akteneinsicht in einem Nichtigkeitsberufungsverfahren

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 31; PatG § 99 Abs. 3
    Erfordernis der Darlegung eines berechtigten Interesses i.R.e. Gesuchs um Akteneinsicht in einem Nichtigkeitsberufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Akteneinsicht in Patentnichtigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
    Nach § 99 Abs. 3 PatG gilt für die Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens die Regelung des § 31 PatG entsprechend, der das Recht auf Einsicht in die Akten des Patentamts betrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; weitere Nachweise bei Schulte, PatG, 8. Aufl. § 99 in Fn. 71).
  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
    Das kann nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 3 PatG und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung nur dann erforderlich werden, wenn vonseiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69; GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX; Busse, aaO, Rdn. 37) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird.
  • BPatG, 04.05.2011 - 5 Ni 11/10
    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
    Der E.     GmbH  wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens BPatG 5 Ni 11/10 und des vorliegenden Berufungsverfahrens X ZR 84/11 gewährt.
  • BGH, 27.10.2011 - X ZR 106/10

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
    Das gilt auch, wenn der Auftraggeber des Antragstellers nicht namhaft gemacht wird (zuletzt BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - X ZR 106/10).
  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 96/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Beschränkung der Akteneinsicht für

    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 3).

    Sollen insoweit lediglich bestimmte Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, sind diese zudem näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 4).

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 96/14

    Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des

    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 3).

    Sollen insoweit lediglich bestimmte Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, sind diese zudem näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 4).

  • BGH, 22.03.2016 - X ZR 96/14

    Gewährung von Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsberufungsverfahrens; Ausnahme

    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 3).

    Sollen insoweit lediglich bestimmte Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, sind diese zudem näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 4).

  • BGH, 14.09.2016 - X ZR 96/14

    Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Akten eines

    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 3).

    Sollen insoweit lediglich bestimmte Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, sind diese zudem näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 4).

  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21

    Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung eines berechtigten Interesses für einen

    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 3).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 11/10

    Akteneinsicht durch Dritte in einem Patentnichtigkeitsverfahren

    Nach § 99 Abs. 3 PatG gilt für die Akteneinsicht durch Dritte die Regelung des § 31 PatG entsprechend, der das Recht auf Einsicht in die Akten des Patentamts betrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00; vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11).
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