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   BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16   

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https://dejure.org/2016,56628
BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 376 AO; § 78b Abs. 4 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge bei teilweise Schwarzlohnzahlung; sozialrechtlicher Begriff des Arbeitgebers); Steuerhinterziehung (Verjährung bei besonders schweren Fällen: Ruhen der Verjährung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 376 AO, § 30 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 78b Abs 4 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 AO, § 266a StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 369 Abs. 2 AO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 266a Abs. 4 StGB, § 370 Abs. 3 AO, § 376 Abs. 1 AO, § 376 AO, § 444 Abs. 1 StPO, § 117 BGB, § 611 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 266a Abs. 1, 2 StGB, § 39c EStG, § 370 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 266a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 30 OWiG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 268a StPO, § 444 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3, 6 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 245 Abs. 2 StPO, § 245 StPO, § 217 Abs. 2 StPO, § 444 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ; Verjährung von Steuerstraftaten; Verjährungsunterbrechende Handlungen gegen ein Organ; Beurteilung von Arbeitsverträgen über eine geringfügige Beschäftigung als bloße ...

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Verjährung von Steuerstraftaten; Verjährungsunterbrechende Handlungen gegen ein Organ; Beurteilung von Arbeitsverträgen über eine geringfügige Beschäftigung als bloße ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung - und der zweite Scheinarbeitsvertrag mit einer Drittfirma

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und das Ruhen ihrer Verjährung ab dem Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 354
  • StV 2018, 35
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Hierzu zählen alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977).

    bb) Aus den Feststellungen des Landgerichts ergibt sich auch, dass diese Teilschwarzlohnzahlungen mit mindestens bedingtem Vorsatz erfolgt sind, was Voraussetzung der Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R, BSGE 109, 254; Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    aa) Die Fiktion einer Nettolohnvereinbarung gilt auch, wenn die Schwarzlohnzahlung - wie hier - nur einzelne Lohnteile erfasst (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29 und vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148).

    Zwar ist die Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV nur auf den Schwarzlohnanteil zu beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148).

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Der Senat ändert in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich und setzt die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe fest (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; BVerfG - Kammer -, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Ohnehin beeinflusst die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat insgesamt nicht (Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 StR 122/16, NStZ-RR 2016, 244, 245 mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15

    Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).
  • BGH, 04.05.2007 - II ZR 330/05

    Alleinvertretungsmacht des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Da nach der Satzung der Nebenbeteiligten deren Vertretung aber sowohl durch einen wie durch mehrere Geschäftsführer möglich ist und neben dem Angeklagten W. jeweils noch ein anderer Geschäftsführer bestellt war, erstarkte die Gesamtvertretungsmacht des verbliebenen Geschäftsführers zur Alleinvertretungsmacht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2007 - II ZR 330/05, NJW-RR 2007, 1260).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Auch in diesen Fällen kann der Senat aufgrund des eben Ausgeführten ausschließen, dass die jeweils unterlassenen Beweiserhebungen die Entscheidung des Landgerichts beeinflusst haben könnten (vgl. zum Maßstab der Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 245 StPO: BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NStZ 1996, 400).
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 44/14

    Bewertungseinheit bei mehreren Veräußerungsakten aus demselben Gesamtvorrat im

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Der Senat ändert in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich und setzt die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe fest (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; BVerfG - Kammer -, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    Bezüglich der Verfahrensbeanstandungen, die eine unrichtige Behandlung von Beweisanträgen zur "formalrechtlichen' Betrachtung der Arbeitgeberstellung im Tatzeitraum sowie entsprechenden Auskünften von Sozialversicherungsträgern hierzu geltend machen, kann der Senat aufgrund des unter II. Ausgeführten - unabhängig von der Frage einer Einschränkung des Beweisantragsrechts der Nebenbeteiligten nach § 436 Abs. 2 i.V.m. § 444 Abs. 2 Satz 2 StPO und unabhängig von der Rügeberechtigung derjenigen Revisionsführer, die lediglich die Ablehnung von anderen Verfahrensbeteiligten gestellten Beweisanträgen beanstanden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14, StraFo 2015, 70 mwN) - jeweils ausschließen, dass das Urteil auf einer etwa unrichtigen Rechtsanwendung im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO beruht.
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93

    Beweismittel - Fotokopien - Urkunden - Strengbeweisverfahren

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
    b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

  • OLG Hamm, 27.04.1973 - 5 Ss OWi 19/73
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene

  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung;

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen.
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer im konkreten Fall bekannt sind, muss der Umfang vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge anhand der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Eine etwa unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde ohnehin den materiellen Unrechtsund Schuldgehalt der Tat insgesamt nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 mwN).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem

    Täter kann dabei - unbeschadet der strafrechtlichen Organ- und Vertreterhaftung gemäß § 14 StGB - nur der Beschäftigungsgeber, mithin regelmäßig der Arbeitgeber, sein (zum Arbeitgeberbegriff im Sinne des Sozialversicherungsrechts vgl. Parigger/Helm/Stevens-Bartol/Lorenz, Arbeits- und Sozialstrafrecht, § 10 SchwarzArbG Rn. 7 sowie - jeweils zu § 266a StGB - BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4 Rn. 10 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 266a Rn. 12 ff.).

    So liegt es, wenn der vermeintliche Entleiher nicht nur die Arbeitsleistung steuert, sondern darüber hinaus den bestimmenden Einfluss auf den Bestand und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; Brors/Schüren, BB 2004, 2745, 2747; MüHdB ArbR/Schüren, Bd. II, 5. Aufl., § 144 Rn. 34; Schüren/Hamann/Schüren, AÜG, 6. Aufl., § 1 Rn. 502; zudem Schüren, WiVerw 2001, 173, 177; Schüren/Hamann/Diepenbrock, AÜG, 6. Aufl., Einl. Rn. 852, 855; Wabnitz/Janovsky/Schmitt/Riediger/Schilling, WirtschaftsStrafR-HdB, 5. Aufl., 20. Kap., Rn. 137; ferner - zum Nichtbestehen eines fehlerhaften Arbeitsverhältnisses mit dem Überlassenden - Schüren/Hamann/Schüren aaO, § 1 Rn. 532 f. mwN).

  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 278/23
    Entgegen dem Vortrag der Rügeschrift setzt sich der Beschluss vom 12. Dezember 2023 sowohl mit der Vollmacht der vor dem Landgericht für die Einziehungsbeteiligte auftretenden Rechtsanwältin Dr. B. als auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2016 (1 StR 185/16) auseinander und zeigt auf, dass und warum diese für das vorliegende Verfahren nicht maßgebend ist.
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 278/23
    Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof - nicht tragend - entschieden, dass dasjenige Organ von der Vertretung der juristischen Person oder Personenvereinigung ausgeschlossen ist, gegen das sich das Strafverfahren richtet (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, juris Rn. 39).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu

    a) Ob eine Person Arbeitgeber im Sinne von § 266a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits an das Arbeitsrecht anknüpft (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; Fischer StGB, 65. Aufl., § 266a Rn. 4 mwN).

    Arbeitgeber ist danach derjenige, demgegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht (vgl. näher BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, NStZ 2015, 648, 649).

  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Eine Arbeitnehmerstellung zeichnet sich dabei vor allem dadurch aus, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden und weisungsabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 StR 76/15, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16, Rn. 15; vgl. auch § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV).

    Dies würde voraussetzen, dass die Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit eine wirksame arbeitsvertragliche Verpflichtung mit den Servicegesellschaften eingegangen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16, Rn. 18).

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Die entsprechende Differenzberechnung zu bereits geleisteten Beiträgen war insoweit gesondert auszuweisen, weil nur auf diese Weise der progressiv verlaufende Satz der Einkommensteuer - deren Erhebungsform die Lohnsteuer lediglich ist - zur Abbildung gebracht werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 25).

    Die entsprechende Differenzberechnung zu bereits geleisteten Sozialabgaben war insoweit gesondert auszuweisen, weil nur auf diese Weise der progressiv verlaufende Satz der Einkommensteuer - deren Erhebungsform die Lohnsteuer lediglich ist - zur Abbildung gebracht werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 25).

    Durch die - trotz der fehlenden Identifizierbarkeit - personenbezogene Zuordnung wird der progressiv verlaufende Steuersatz (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 27) und die Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt.

  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Hierfür kommt es lediglich darauf an, ob das Gesetz - wie hier (§ 266a Abs. 4 StGB) - einen besonders schweren Fall mit einer Strafandrohung von über fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 149 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 4).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

  • LG Essen, 27.11.2017 - 32 KLs 8/17

    Betrug, Bande, Scheinarbeitsvertrag; Sozialleistungsbetrug; Jobcenter; Irrtum;

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

  • OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20

    Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit

  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
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