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   BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16   

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https://dejure.org/2016,49993
BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16 (https://dejure.org/2016,49993)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 4 StR 500/16 (https://dejure.org/2016,49993)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 4 StR 500/16 (https://dejure.org/2016,49993)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen auf fehlerhaften Nichtanwendung der Neufassung des § 63 StGB bei Beachtung der vorherigen Rechtsprechung zur Gefährlichkeitsprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 241 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 63 StGB, § 63 des Strafgesetzbuchs, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandelns gegen ein vollziehbares Waffenverbot durch Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwiderhandelns gegen ein vollziehbares Waffenverbot durch Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung

  • rechtsportal.de

    StGB § 241 Abs. 1
    Zuwiderhandelns gegen ein vollziehbares Waffenverbot durch Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16
    Es handelt sich damit vorrangig um bestätigende Kodifizierungen (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16
    Obgleich § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 345a Rn. 1; BT-Drucks. 18/7244, S. 41), hat die Unterbringungsanordnung Bestand.
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Tatrichter wird zu beachten haben, dass § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 41; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 4 StR 500/16 mwN).
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