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   BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51   

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BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51 (https://dejure.org/1952,361)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1952 - 1 StR 527/51 (https://dejure.org/1952,361)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1952 - 1 StR 527/51 (https://dejure.org/1952,361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen Beamten über den wahren Sachverhalt, der der von ihm zu leistenden Amtshandlung zugrunde liegt - Merkmal der Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch (StGB) - Darlehen aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 169
  • NJW 1952, 554
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51

    Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Unter "strafbarer Handlung" im § 357 StGB ist eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.

    Unter "strafbarer Handlung" im Sinne des § 357 StGB ist entsprechend der dem Gedanken eines Willensstrafrechts angepassten Neufassung des § 50 Abs. 1 StGB eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.

  • RG, 27.03.1933 - III 208/33

    Zur Anwendung des § 357 StGB. bei schwerer Amtsunterschlagung. Dieselbe Tat kann

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Danach hat ein Amtsvorgesetzter, der wissentlich geschehen lässt, dass ein Untergebener eine strafbare Handlung in Amt begeht, die auf diese strafbare Handlung angedrohte Strafe verwirkt.: diese Sondervorschrift geht den allgemeinen Bestimmungen über Anstiftung und Beihilfe vor (RGSt 67, 175; 68, 90).

    Wird das Strafschärfungsmerkmal des § 351 bejaht, so müsste es sich der Angeklagte nach § 357 Abs. 1 StGB zurechnen lassen (RGSt 67, 175).

  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Dies müsste auch gelten, wenn es - rechtsirrig (Goltd Arch 54, 293) - zwischen der passiven Bestechung und der Untreue im Falle der vollendeten Tat tateinheitliches Zusammentreffen angenommen haben sollte (RGSt 50, 351).
  • RG, 30.10.1930 - II 810/30

    1. Was bedeutet "wissentlich" im Sinne des § 314 Abs. 1 HGB.? 2. a) Kann Betrug

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Mittelbarer Täter ist, wer eine strafbare Handlung nicht selbst begeht, sondern vorsätzlich veranlasst, dass statt seiner ein anderer sie als sein Werkzeug ausführt, der entweder schuldlos - etwa wegen Zurechnungsunfähigkeit, Irrtums, Nötigung - oder zwar schuldhaft, aber nicht mit Täter- sondern nur mit Gehilfenvorsatz handelt (RGSt 62, 369, 390; 63, 313, 314/315; 64, 422, 425).
  • RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Danach hat ein Amtsvorgesetzter, der wissentlich geschehen lässt, dass ein Untergebener eine strafbare Handlung in Amt begeht, die auf diese strafbare Handlung angedrohte Strafe verwirkt.: diese Sondervorschrift geht den allgemeinen Bestimmungen über Anstiftung und Beihilfe vor (RGSt 67, 175; 68, 90).
  • RG, 08.11.1929 - I 407/29

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 377

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Mittelbarer Täter ist, wer eine strafbare Handlung nicht selbst begeht, sondern vorsätzlich veranlasst, dass statt seiner ein anderer sie als sein Werkzeug ausführt, der entweder schuldlos - etwa wegen Zurechnungsunfähigkeit, Irrtums, Nötigung - oder zwar schuldhaft, aber nicht mit Täter- sondern nur mit Gehilfenvorsatz handelt (RGSt 62, 369, 390; 63, 313, 314/315; 64, 422, 425).
  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Mittelbarer Täter ist, wer eine strafbare Handlung nicht selbst begeht, sondern vorsätzlich veranlasst, dass statt seiner ein anderer sie als sein Werkzeug ausführt, der entweder schuldlos - etwa wegen Zurechnungsunfähigkeit, Irrtums, Nötigung - oder zwar schuldhaft, aber nicht mit Täter- sondern nur mit Gehilfenvorsatz handelt (RGSt 62, 369, 390; 63, 313, 314/315; 64, 422, 425).
  • RG, 31.01.1884 - 2948/83

    1. Hat nach den in Rheinbayern geltenden Gesetzen der Feldhüter auch die

    Auszug aus BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
    Denn, verkennt der Beamte den wahren Sachverhalt, der der von ihm zu leistenden Amtshandlung zugrunde liegt, so verliert diese nicht dadurch das Merkmal der Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB, dass der Beamte nur bei dem von ihm irrigerweise angenommenen Sachverhalt seine Amtspflicht verletzen würde (vgl RGSt 10, 64 und KG JW 1922, 296 mit Anm. Kitzinger).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364 ausgeführt, daß der mittelbare Täter die Tat durch einen anderen ausführe, der nicht selbst Täter sei.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, der mittelbare Täter führe die Tat durch einen anderen aus, der nicht selbst Täter sei (BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71

    Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge -

    Das Schwurgericht ist bei der Würdigung dieser Feststellung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe die innere Haltung des Täters zur Tat entscheidend ist, also auch derjenige als bloßer Gehilfe angesehen werden kann, der alle Tatbestandsmerkmale eigenhändig erfüllt, sofern sein Wille dahin ging, nur eine fremde Tat zu unterstützen (BGHSt 2, 150, 156 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 2, 169, 170 [BGH 08.01.1952 - 1 StR 527/51]; 4, 20, 21 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 6, 226, 228 [BGH 25.06.1954 - 2 StR 298/53]; 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 70, 73 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; 18, 87, 89 ff. [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62]; BGH NJW 1951, 120 Nr. 14; 1954, 1374, 1375 Nr. 17; BGH, Urteile vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -, 10.12.1963 - 5 StR 432/63 -, 21.4.1967 - 4 StR 37/67 -).
  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 111/01
    In lexikalischen Abkürzungsverzeichnissen und in Abkürzungsverzeichnissen der juristischen Fachliteratur wird "BGHSt" mit der Bedeutung von "Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen" aufgeführt, zB Duden, Wörterbuch der Abkürzungen, 4. Aufl 1999, S 62; Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 4. Aufl 1993, S 40; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl 2003, S XVII. Auch die Internet-Recherche zu "BGHSt" ergibt in der Mehrzahl Hinweise auf Urteile des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, zB www.uniwuerzburg.de - "Informationen zum Dokument BGHSt 39, 1 - Mauerschützen"; www.alpmannschmidt.de - "Der BGH hat zwar in BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364..."; www.jura.unibonn.de - "Hinweise zum Aufbau von BGHSt 11, 268/Schuss auf den Verfolger".
  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Das Schwurgericht schliesst sich hier der vom Reichsgericht (RGSt. 31, 82; 44, 71; 57, 274; 66, 240; 74, 84) entwickelten und vom Bundesgerichtshof (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73; 18, 87, 90) in ständiger Rechtsprechung fortgeführten sogenannten subjektiven Teilnahmelehre an.
  • BGH, 28.01.1959 - 2 StR 580/58

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann er, obwohl er durch sein Verhalten dem T. die Unterschlagung erst ermöglicht und das gleiche Interesse an der Tat wie T. gehabt hat, nur wegen Beihilfe, und zwar, zur einfachen Unterschlagung, begangen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, bestraft werden; denn Amtsunterschlagung ist ein uneigentliches Amtsdelikt, das auch in der Form der Beihilfe nur von dem begangen werden kann, der Beamter im Sinne des § 359 StGB ist und die Sache in amtlicher Eigenschaft erhalten oder in Gewahrsam hat (BGHSt 2, 169, 170) [BGH 08.01.1952 - 1 StR 527/51].
  • BGH, 10.09.1953 - 2 StR 185/53

    Rechtsmittel

    Unerheblich ist es, dass Ho. nach Auffassung des Landgerichts zur Entscheidung nach eigenem Ermessen nicht befugt war; es genügt, dass er sich für zuständig hielt und von dieser Vorstellung aus pflichtwidrig handelte (BGHSt 2, 169).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 131/54

    Rechtsmittel

    So liegt es hier (vgl hierzu auch BGHSt 2, 169 [173]).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 312/53

    Rechtsmittel

    Seine Bestrafung nach § 351 StGB wäre, falls er mit der Führung dieser Belege nichts zu tun hatte, nach § 357 StGB möglich, soweit er die Falscheintragungen der Angeklagten G. angeordnet oder wissentlich zugelassen hat (u.a. BGHSt 2, 169, 171) [BGH 08.01.1952 - 1 StR 527/51].
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