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   BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55   

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https://dejure.org/1957,4220
BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,4220)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1957 - VI ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,4220)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1957 - VI ZR 249/55 (https://dejure.org/1957,4220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1957, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1956 - VI ZR 23/55

    Berücksichtigung des gesetzlichen Forderungsübergangs im Verfahren über den Grund

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
    Der Senat ist in der erwähnten Entscheidung ebenso wie in der Entscheidung VI ZR 23/55 vom 27. April 1956 (NJW 1956, 1236) gerade der von der Revision erstrebten Tendenz, den Bereich der §§ 898 ff über Gebühr auszudehnen, entgegengetreten.

    Naturgemäß muß jeder Fahrer, der für seinen Arbeitgeber bei einer anderen Firma auf einem größeren Gelände etwas abholen soll, hierzu eine Mitteilung über die Einzelheiten an Ort und Stelle erhalten, ohne daß damit schon, wie es beim Vorliegen einer Bevollmächtigung der Fall sein müßte, er einem von seinem Arbeitgeber abgeleiteten Weisungsrecht unterstünde (für einen Fall des Werkvertrages OLG Bremen MDR 1956, 417; für den Fall des Transportes unentschieden in der Entscheidung des II. Zivilsenats vom 28. Mai 1956 II ZR 77/55 (NJW 1956, 1236, 1238)).

  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55

    Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung VI ZR 214/55 vom 4. Juli 1956 (NJW 1956, 1513) die Voraussetzung des Haftungsprivilegs bei Leiharbeiterverhältnissen dahin zusammengefaßt, daß der Arbeitnehmer dem Betrieb des anderen Unternehmers in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert sein muß.
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 118/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
    Auch ein Arbeitsgemeinschaftsverhältnis, wie es die von der Revision behandelte Entscheidung des 2. Zivilsenats II ZR 118/53 (LM RVO § 898 Nr. 5 = Betrieb 1954, 152 = VersRecht 1954, 85) angenommen hat, kann in einem Falle, in dem vertragsmäßig zu verarbeitende Materialien angefahren und die Arbeitsprodukte ganz oder zum Teil wieder von den gleichen Fahrzeugen abgefahren werden, nicht erblickt werden.
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
    Naturgemäß muß jeder Fahrer, der für seinen Arbeitgeber bei einer anderen Firma auf einem größeren Gelände etwas abholen soll, hierzu eine Mitteilung über die Einzelheiten an Ort und Stelle erhalten, ohne daß damit schon, wie es beim Vorliegen einer Bevollmächtigung der Fall sein müßte, er einem von seinem Arbeitgeber abgeleiteten Weisungsrecht unterstünde (für einen Fall des Werkvertrages OLG Bremen MDR 1956, 417; für den Fall des Transportes unentschieden in der Entscheidung des II. Zivilsenats vom 28. Mai 1956 II ZR 77/55 (NJW 1956, 1236, 1238)).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88

    Begriff des Unternehmers

    Schon diese Konzentration der für das Schicksal des Gymnasiums maßgebenden Kompetenzen bei dem Trägerverein schließt eine (Mit-)Unternehmerstellung der Beklagten in bezug auf dieses Unternehmen aus (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1957 - VI ZR 249/55 - VersR 1957, 196, 197).
  • BGH, 29.04.1957 - VII ZR 269/56
    Die Rechtsprechung hat zwar die in dieser Bestimmung niedergelegten Grundsätze auch in den Fällen des sog. Arbeiterleihverhältnisses und der eigentlichen Gemeinschaftsarbeit angewandt; sie hat aber stets verlangt, dass sich der Geschädigte mindestens tatsächlich in den von dem fremden Unternehmer geleiteten und von dessen Arbeitern ausgeführten Arbeitsvorgang eingegliedert hat (vgl. ausser dem angeführten Urteil u.a. noch VersR 1956, 552 und 660 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil VI ZR 249/55 vom 8. Januar 1957).
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