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   BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00   

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https://dejure.org/2002,1204
BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00 (https://dejure.org/2002,1204)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2002 - X ZR 6/00 (https://dejure.org/2002,1204)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - X ZR 6/00 (https://dejure.org/2002,1204)
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Zusatzleistungen des Softwareentwicklers

§§ 651, 632 BGB <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: beachte die Neuregelung durch § 651 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Vertrag über Individualsoftware mit Pauschalvergütung, zur Darlegungs- und Beweislast des Softwareentwicklers, der angebliche Zusatzleistungen abrechnet, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Anforderungen an die Substantiierung

Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    BGB § 632
    Erstellung von Softwareprogrammen zum Pauschalpreis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag - Pauschalpreisabrede - Zusätzliche Werkleistungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalpreisabrede, Vergütung von Sonderleistungen trotz -

  • Judicialis

    BGB § 632

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632
    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalpreis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 632
    Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede: Voraussetzungen für erhöhten Vergütungsanspruch für zusätzliche Werkleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Pauschalvertrag und Zusatzleistungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalpreis: Parallelen und Unterschiede zwischen Bau- und EDV-Recht (IBR 2002, 178)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 740
  • MDR 2002, 687
  • NZBau 2002, 325
  • WM 2002, 876
  • BB 2002, 648 (Ls.)
  • DB 2002, 1710
  • BauR 2002, 787
  • ZfBR 2002, 465
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73

    Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung; Auswirkung

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Das gilt in gleicher Weise für den Fall der Erbringung erheblicher zusätzlicher Leistungen (BGH, Urt. v. 6.3.1975 - VII ZR 243/72, Urteilsumdr. S. 12 m.w.N.) wie für den Fall erheblicher Minderleistungen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865; Urt. v. 29.4.1999 - VII ZR 248/98, NJW 1999, 2661, 2662).

    Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs durch Vertragsanpassung ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865 m.w.N.).

  • BGH, 15.04.1999 - VII ZR 211/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Nachforderung vom Unternehmer selbst vorgenommener

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Er hat daher im Streitfall auch darzulegen und zu beweisen, inwieweit die zusätzlich abgerechneten Leistungen nicht bereits Gegenstand des Pauschalvertrages sind (BGH Urt. v. 15.4.1999 - VII ZR 211/98, NJW 1999, 2270, 2271).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Das gilt in gleicher Weise für den Fall der Erbringung erheblicher zusätzlicher Leistungen (BGH, Urt. v. 6.3.1975 - VII ZR 243/72, Urteilsumdr. S. 12 m.w.N.) wie für den Fall erheblicher Minderleistungen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865; Urt. v. 29.4.1999 - VII ZR 248/98, NJW 1999, 2661, 2662).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Die Ausführung von Leistungen, die in einem zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsverzeichnis bewußt nicht vorgesehen sind, kann vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGHZ 90, 344, 345; st. Rspr.).
  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95

    Zustandekommen eines Werkvertrages

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Denn das bloße Wollen einer Leistung und deren Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zu einem Vertragsschluß (BGH, Urt. v. 10.4.1997 - VII ZR 211/95, NJW 1997, 1982).
  • BGH, 06.03.1975 - VII ZR 243/72

    Anspruch auf Vergütung für zusätzliche Einsatztage - Prüfung einer Rechnung -

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
    Das gilt in gleicher Weise für den Fall der Erbringung erheblicher zusätzlicher Leistungen (BGH, Urt. v. 6.3.1975 - VII ZR 243/72, Urteilsumdr. S. 12 m.w.N.) wie für den Fall erheblicher Minderleistungen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865; Urt. v. 29.4.1999 - VII ZR 248/98, NJW 1999, 2661, 2662).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Soweit sich aus einer Entscheidung des X. Zivilsenats (Urteil vom 8. Januar 2002 - X ZR 6/00, BauR 2002, 787 = NZBau 2002, 325 = ZfBR 2002, 465) zu einem Fall, in dem der Auftragnehmer mit der Entwicklung von Software beauftragt war, etwas anderes ergeben sollte, kann dem für das Bauvertragsrecht nicht gefolgt werden.
  • OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13

    Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt

    Der Beklagten ist grundsätzlich dahingehend zu folgen, dass, wenn erhebliche Zusatzleistungen erbracht wurden, auch zusätzliche Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 740).

    Selbst wenn für einen Pauschalpreisvertrag vorliegend eine nicht unerhebliche Veränderung des in einem Pauschalpreisvertrag vorgesehenen Leistungsinhalt stattgefunden hätte, die an den Grundlagen der getroffenen Preisvereinbarung gerührt hätte (BGH, Urteil vom 8. Januar 2002, Az.: X ZR 6/00), hätte die Beklagtenseite dennoch stets gegen ihre vertraglich Nebenpflicht, diesen Umstand nach Anfall zeitnah zu melden, um die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. a. wie §§ 313 Abs. 1 BGB, 2 Nr. 7 u. 5 VOB-B).

  • OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07

    Bauvertrag: Vergütung von Mehrleistungen bei Vereinbarung der Errichtung eines

    Die Ausführung von Leistungen, die in einem zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsverzeichnis bewusst nicht vorgesehen sind, kann vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).

    Voraussetzung eines solchen höheren Vergütungsanspruchs durch Vertragsanpassung ist, dass zu dem Leistungsinhalt, der einer Preisvereinbarung zu Grunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden in einem solchen Fall grundsätzlich nicht von dem Pauschalpreis erfasst (vgl. BGH, Baurecht 2002, 787; BGH, Baurecht 1984, 395; BGH, Baurecht 1995, 237; OLG Koblenz, OLGR 2009, 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Baurecht 2001, 1915; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1466; OLG Hamm, Baurecht 1991, 756; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1203).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2015 - 8 U 143/13

    Wie sind nicht angeordnete Zusatzleistungen abzurechnen?

    Nicht erfasste zusätzliche Werkleistungen können auch ohne Abschluss eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein (BGH, Urteil vom 8. Januar 2002 - X ZR 6/00).
  • OLG Naumburg, 19.02.2015 - 2 U 49/13

    Mangelhafte Werkleistung: Vorteilsausgleich bei langjähriger Nutzungsdauer eines

    Ist zusätzlich zu den im Leistungsverzeichnis näher bestimmten, von dem Auftraggeber vorgegebenen Leistungen eine Maßnahme zur Erreichung eines mängelfreien Zustands erforderlich, ist auch bei einem Pauschalpreisvertrag diese Leistung zusätzlich zu vergüten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil v. 22.03.1984 - Az.: VII ZR 50/82 -, BGHZ 90, 344 ff., juris Rdn. 10 ff.; ferner BGH, Urteil v. 08.01.2002 - Az.: X ZR 6/00 -, BauR 2002, 787 ff., juris Rdn. 23; BGH, Urteil v. 15.12.1994 - Az.: VII ZR 140/93 -, BauR 1995, 237 ff., juris Rdn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 60/01

    Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Generalunternehmervertrag

    Er hat darzulegen und zu beweisen, inwieweit die zusätzlich abgerechneten Leistungen nicht bereits Gegenstand des Pauschalvertrages sind (BGH BauR 2002, 787ff.) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gilt für die von der Klägerin berechneten Mehrforderungen: Der Betrag von 42.000 DM für die verzinkten Standrohre ist gerechtfertigt.

    Nach dem Generalunternehmervertrag schuldete die Klägerin Wärmeschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils letztgültigen Fassung bis zur endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens, § 3 Nr. 1. Nach den zuvor dargestellten Grundsätzen (vgl. BGH BauR 2002, 787 ff.) obliegt es der Klägerin, darzutun und zu beweisen, dass die von ihr bei Abschluss des Generalunternehmervertrages kalkulierten Styropor-Dämmung der WärmeschutzVO vom 02.09.1994 entsprochen hätten.

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08

    Werkvertrag: Beweislast für Festpreisvereinbarung

    Zwar können in der Pauschalpreisabrede nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluss eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrags vom Besteller zu vergüten sein (so BGH, Urt. v. 08.01.2002 - X ZR 6/00 -, NJW-RR 2002, 740 ff.) und es können auch Änderungen der Bauwerksplanung die Geltendmachung einer Mehrvergütung rechtfertigen (so BGH, Urt. v. 13.03.2008 - VII ZR 194/06), dabei ist der Leistungsumfang jedoch anhand des gesamten Vertragswerks und dessen Begleitumstände zu ermitteln.
  • OLG Dresden, 19.06.2018 - 6 U 1233/17

    Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!

    Besteht Streit, ob eine Leistung von dem vereinbarten Pauschalpreis umfasst ist oder eine extra zu vergütende Zusatzleistung darstellt, trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast für seinen Vortrag, dass es sich um eine gesondert zu vergütende Bauleistung handelt (BGH, Urteil vom 08.01.2002 - X ZR 6/00; OLG Dresden, Urteil vom 22.09.2009 - 10 U 980/08).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2021 - 10 U 57/14

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Vergütung für Geothermiearbeiten;

    Er hat daher im Streitfall auch darzulegen und zu beweisen, inwieweit die zusätzlich abgerechneten Leistungen nicht bereits Gegenstand des Pauschalvertrages sind (BGH, Urteil vom 08. Januar 2002 - X ZR 6/00 -, Rn. 11, juris; Palandt-Retzlaff, 80. Aufl. 2021, § 632 Rn. 20 mit Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2021 - 10 U 308/20

    Werklohnansprüche aus zwei Bauverträgen sowie Gegenansprüche aus Gewährleistung

  • OLG Naumburg, 07.04.2009 - 9 U 43/08

    Pauschalvertrag über "komplette Tiefbauleistung"

  • OLG Frankfurt, 08.08.2011 - 25 U 27/05

    Werklohn für Wintergarten

  • LG Würzburg, 12.09.2018 - 64 O 627/17

    Werklohnforderung aus gekündigtem Bauvertrag

  • OLG Koblenz, 02.06.2022 - 2 U 561/21

    Herausgabe und Wertersatz nach Rücktritt von Bauträgerverträgen

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