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   BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08   

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BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08 (https://dejure.org/2009,2642)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - 5 StR 578/08 (https://dejure.org/2009,2642)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 5 StR 578/08 (https://dejure.org/2009,2642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 145
  • StV 2009, 176
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).

    Der Senat schließt angesichts der noch zur Verfügung stehenden Beweismittel minderer Qualität aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende als diese zuletzt genannten, dem angefochtenen Urteil zu entnehmenden Mindestfeststellungen zum Nachteil des Angeklagten wird treffen können (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dessen Vorsatz sich selbstverständlich auf das eingeführte Rauschgift bezog.

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    b) Das Landgericht hat es ferner unterlassen, die Plausibilität der Einlassungen der Nichtrevidenten kritisch zu prüfen (vgl. BGHSt 50, 80, 85; 51, 324, 325).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Dabei hätte sich die Erörterung aufgedrängt, ob es nicht jeder kriminalistischen Erfahrung widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08), dass die kurdischen Nichtrevidenten aus Altruismus ein unverhältnismäßig hohes Bestrafungsrisiko eingegangen sind, nur um einen Landsmann, zu dem keine näheren Bindungen bestanden, in eher geringem Umfang finanziell besser zu stellen (vgl. auch BGH StV 2008, 182, 184).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Dabei hätte sich die Erörterung aufgedrängt, ob es nicht jeder kriminalistischen Erfahrung widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08), dass die kurdischen Nichtrevidenten aus Altruismus ein unverhältnismäßig hohes Bestrafungsrisiko eingegangen sind, nur um einen Landsmann, zu dem keine näheren Bindungen bestanden, in eher geringem Umfang finanziell besser zu stellen (vgl. auch BGH StV 2008, 182, 184).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    b) Das Landgericht hat es ferner unterlassen, die Plausibilität der Einlassungen der Nichtrevidenten kritisch zu prüfen (vgl. BGHSt 50, 80, 85; 51, 324, 325).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Deren Einlassungen beruhten nämlich auf einer in Kenntnis des gesamten Verfahrensstoffes gefertigten schriftlichen Verteidigererklärung von minderer Überzeugungskraft (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694) und bargen als interessengelenkte Aussagen ein unerörtert gebliebenes Falschbelastungsrisiko (vgl. BGH StV 2004, 578, 579; Brause aaO S. 510).
  • BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99

    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Insbesondere durfte sie bei der Bewertung dieses Schreibens berücksichtigen, dass es in Kenntnis des gesamten Verfahrensstoffes abgefasst wurde und als interessengelenkte Aussage ein Falschbelastungsrisiko bergen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08, NStZ-RR 2009, 145, 146).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    bb) Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08; LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19

    Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener

    (2) Die Behauptung des Angeklagten im Rahmen der für ihn abgegebenen Verteidigererklärung, er habe sich angesichts des Weglaufens des Nebenklägers nicht vorstellen können, dass dieser schon tödlich getroffen gewesen sei, ist, unbeschadet des reduzierten Beweiswerts einer Verteidigererklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08, NStZ-RR 2009, 145 f.), jedenfalls plausibel.
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Er entnimmt dem vorliegenden Urteil als Mindestfeststellung zum Nachteil dieses Angeklagten (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dass dieser im Zeitraum seines zweiten Aufenthalts vom 23. Juni bis 2. Juli 2008 vorsätzlich als Gehilfe des Nichtrevidenten und seiner Hinterleute an der Bewachung der Cannabisplantage einschließlich der erzielten Ernte durch Verwahrung der Schlüssel der Pflanzräume und Verbarrikadierung des Hausflures sowie an der Kontrolle der Anbauräume und der darin gezüchteten Cannabispflanzen mitgewirkt hat, und entscheidet auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2009, 176, 177).

    Nur auf der Grundlage der aufrechterhaltenen Mindestfeststellungen wird das neu berufene Tatgericht eine Strafe festzusetzen haben (vgl. BGH StV 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - 5 StR 314/09).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Zentrales objektives Glaubwürdigkeitskriterium ist zum anderen, ob die frühere Mitbeschuldigte und jetzige Zeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz; vgl. BGH StV 2002, 350, 351 und BGH StV 2009, 176-177 zu § 31 BtMG und Aussage gegen Aussage).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Der Senat schließt im Blick auf die äußerst eingeschränkte Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende Feststellungen wird treffen können, die eine mittäterschaftliche Begehung des Freiheitsberaubungs- und Tötungsverbrechens oder - bei Annahme von Beihilfe - zusätzlich für einen Verdeckungsmord durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 13 Rdn. 32) wird tragen können, und entscheidet entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2007, 284, 286; 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 9).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 314/09

    Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts (teilweise Aufhebung und

    Diese Beweiswürdigung hat der Senat mit Beschluss vom 8. Januar 2009 (StV 2009, 176; NStZ-RR 2009, 145) beanstandet und ausgehend von dem ermittlungsrichterlichen Geständnis des Angeklagten als Mindestfeststellung, er habe als Kurier des (als Gehilfen verurteilten) Rauschgifthändlers F. gehandelt, auf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (des Angeklagten F.) durchentschieden und die Sache ohne weitere Aufhebung von Feststellungen zur Bestimmung einer neuen Strafe an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 194/10

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung aller Umstände;

    Sie wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die in der gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegung einzubeziehen und eine umfassende Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 - und vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10).
  • LG Kleve, 09.10.2023 - 110 KLs 22/23
    Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08; LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720).
  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

    Insoweit hat das Landgericht - jenseits der nicht möglichen konfrontativen Befragung des einzigen Belastungszeugen - bereits nicht alle festgestellten Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Erwägungen einbezogen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH StV 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09).
  • BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen Tötung der "Zweitfrau" seines Vaters

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 239/13

    Lückenhafte Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (fehlende

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

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