Rechtsprechung
BGH, 08.01.2013 - 5 StR 594/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Anforderungen an die Urteilsgründe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 Abs 2 StGB, § 53 StGB, § 54 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 StGB
Anforderungen an die Urteilsgründe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung; Berücksichtigung des Grenzwertes des Gesamtstrafübels - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Zäsurwirkung i.S.d. § 55 Abs. 1 StGB hinsichtlich der Gesamtstrafenbildung wegen schwerer räuberischer Erpressung
- rewis.io
Anforderungen an die Urteilsgründe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung; Berücksichtigung des Grenzwertes des Gesamtstrafübels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 20.07.2012 - 6 KLs 701 Js 26947/11
- BGH, 08.01.2013 - 5 StR 594/12
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls: …
Die Mitteilung der jeweiligen Tatzeiten ist unverzichtbar für die revisionsrechtliche Überprüfung, ob die Zäsurwirkung der beiden Vorverurteilungen zutreffend berücksichtigt und damit die Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 8. Oktober 2018 ausgeurteilten Einzelstrafen in die zweite Gesamtstrafe rechtsfehlerfrei erfolgt beziehungsweise in die erste Gesamtstrafe rechtsfehlerfrei unterblieben ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18 Rn. 4 mwN und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12 Rn. 2).Das ist - ebenso wie bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12 Rn. 2 …und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01 Rn. 5) - auch nach einer Beschränkung eines Einspruchs auf den Strafausspruch oder einen Teil des Strafausspruchs der Fall (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60 Rn. 6, BGHSt 15, 66 - zur Beschränkung auf die Bewährungsentscheidung;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder aaO, § 55 Rn. 7 und 10 mwN).
- BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14
Erörterungsmangel aufgrund fehlender Erörterung der möglichen …
Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob - was nicht fernliegt - die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Schleswig vom 29. Dezember 2010 (Az. 105 Js 15270/10 50 Ls 18/10) gesamtstrafenfähig gewesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12). - BGH, 06.05.2021 - 6 StR 154/21
Gesamtstrafenbildung (Anforderungen an die Urteilsgründe)
Der Strafausspruch unterliegt der Aufhebung, weil der Senat anhand der unvollständigen Feststellungen zu den Vorverurteilungen durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau vom 25. Januar 2013 (Nr. 15 des Strafregisterauszugs), vom 15. Juli 2013 (Nr. 17), vom 24. Oktober 2013 (Nr. 18), vom 14. Juli 2015 (Nr. 24) und vom 14. November 2019 (Nr. 26) - bis auf die dort abgeurteilte Tat vom 26. Juni 2019 -, insbesondere mangels Angabe des jeweiligen Vollstreckungsstandes nicht überprüfen kann, ob eine Einbeziehung der vom Amtsgericht jeweils ausgeurteilten (Einzel-)Strafen nach § 55 StGB rechtsfehlerfrei unterblieben ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, Rn. 4, und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12, Rn. 2). - BGH, 07.10.2020 - 6 StR 296/20
Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Der Strafausspruch unterliegt der Aufhebung, weil der Senat anhand der Feststellungen zu der Vorverurteilung durch das Amtsgericht Goslar vom 14. Februar 2020 nicht überprüfen kann, ob eine Einbeziehung der vom Amtsgericht ausgeurteilten Freiheitsstrafe nach § 55 StGB rechtsfehlerfrei unterblieben ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, Rn. 4, und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12, Rn. 2).