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BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verbotene Waffenverkauf - und der spätere Amoklauf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verurteilung des Verkäufers der für den Münchener Amoklauf genutzten Waffe rechtskräftig - Waffenverkäufer hätte angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben mit Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat rechnen müssen
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Verurteilung gegen Waffenverkäufer im Fall des Amoklaufs im Münchener Olympia-Einkaufszentrum bestätigt
Verfahrensgang
- LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
- BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18
- BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18