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   BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19   

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BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,1898)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2020 - 4 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,1898)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 4 StR 613/19 (https://dejure.org/2020,1898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB
    Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines einheitlichen Handeltreibens)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB
    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Tateinheit zwischen einzelnen Abgabehandlungen durch die Klammerwirkung von "einfachem" Handeltreiben

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur tatmehrheitlichen Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Die jeweilige Abgabe des Marihuanas war mit dem Übergang der tatsächlichen Verfügungsgewalt auf die Zeugin B. vollendet und zugleich auch beendet (BGH, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 69; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1124 mwN).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt.
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Denn dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass zwischen dem verbindenden und zumindest einem der beiden jeweils verbundenen Delikte annähernde Wertgleichheit besteht (BGH, Beschluss vom 26. März 1982 ? 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29; Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Insoweit könnte nach den Grundsätzen, die der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluss vom 10. Juli 2017 (GSSt 4/17, BGHSt 63, 1) aufgestellt hat, eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne vorliegen; denn die Zeugin B. hat stets unmittelbar nach dem Verkauf der ihr jeweils auf Kommission überlassenen Menge "dem Angeklagten absprachegemäß seinen Verkaufserlös in seiner Wohnung übergeben und zugleich neue Betäubungsmittel geholt' (UA 6).
  • BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17

    Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt.
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.; vom 13. Dezember 2012 ? 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147; Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 19. April 2011 ? 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 ? 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693).
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