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   BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19   

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https://dejure.org/2020,1741
BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19 (https://dejure.org/2020,1741)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2020 - XII ZB 410/19 (https://dejure.org/2020,1741)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - XII ZB 410/19 (https://dejure.org/2020,1741)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 59 Abs. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 1908 b Abs. 3 BGB, § 1897 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angehörige, Beschwerdebefugnis, Interesse des Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuungssache: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 1897
    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen gegen Ablehnung eines Betreuerwechsels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 322
  • MDR 2020, 499
  • FamRZ 2020, 631
  • Rpfleger 2020, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 3 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 5 mwN).

    Ebenso wie die Hinzuziehung der in § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG genannten Kann-Beteiligten selbst gegen den Willen des Betroffenen in dessen objektivem Interesse möglich ist (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 21), kann ein solcher Beteiligter im objektiven Interesse des Betroffenen - und damit auch gegen dessen Willen - das Rechtsmittel führen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    Ebenso wie die Hinzuziehung der in § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG genannten Kann-Beteiligten selbst gegen den Willen des Betroffenen in dessen objektivem Interesse möglich ist (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 438/16 - FamRZ 2017, 552 Rn. 21), kann ein solcher Beteiligter im objektiven Interesse des Betroffenen - und damit auch gegen dessen Willen - das Rechtsmittel führen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 6 mwN).

    Eine Beschwerdebefugnis besteht nur dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer erkennbar ausschließlich eigene Interessen verfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 6; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Oktober 2019] § 303 Rn. 7).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 292/14

    Betreuungssache: Beschwerde eines nahen Angehörigen gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    aa) Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der im Rahmen einer Verlängerungsentscheidung ein beantragter Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 292/14 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    Zudem wird das Landgericht zu prüfen haben, ob im Hinblick auf den Umfang des angeordneten Aufgabenkreises die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Betroffene erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2019 - XII ZB 144/19 - juris Rn. 7 mwN, 15).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
    Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 147/20

    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich

    Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19, FamRZ 2020, 631).

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).

    Eine Beschwerdebefugnis besteht nur dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer erkennbar ausschließlich eigene Interessen verfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 169/19

    Konkludent mögliche Hinzuziehung eines Beteiligten zu einem Betreuungsverfahren

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).
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