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BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 20.02.1904 - V 357/03
Inwieweit kann gegen den eingeklagten, vom Kläger als "jedenfalls übrigbleibenden …
Auszug aus BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50
So ist die Anwendbarkeit des § 366 BGB für den Fall bejaht worden, daß aus einem Mietvertrag mehrere Mietzinsraten geschuldet werden (KG in OLG 22, 290), ebenso, wenn ein Teil einer Forderung eingeklagt ist, ein anderer Teil nicht (RGZ 66, 266 [271]; vgl. auch RGZ 57, 97 ff; ferner Staudinger § 366 I 1, mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum; Planck § 366 Anm. 1). - RG, 25.01.1907 - VII 99/06
Replik der Aufrechnung
Auszug aus BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50
So ist die Anwendbarkeit des § 366 BGB für den Fall bejaht worden, daß aus einem Mietvertrag mehrere Mietzinsraten geschuldet werden (KG in OLG 22, 290), ebenso, wenn ein Teil einer Forderung eingeklagt ist, ein anderer Teil nicht (RGZ 66, 266 [271]; vgl. auch RGZ 57, 97 ff; ferner Staudinger § 366 I 1, mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum; Planck § 366 Anm. 1). - RG, 13.06.1929 - VI 587/28
Kann der Schuldner einer abgetretenen Forderung dem neuen Gläubiger gegenüber …
Auszug aus BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50
Eine solche Vereinbarung wäre möglich; auch § 404 BGB würde ihr nicht entgegenstehen, denn diese Bestimmung ist nachgiebigen Rechtes (RGZ 125, 252). - RG, 25.02.1943 - III 116/42
Ist § 4 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von …
Auszug aus BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50
Aus diesem Zweck durfte das Berufungsgericht die im § 4 vorausgesetzte Täuschungsabsicht unbedenklich entnehmen (RGZ 171, 22; OGH in RdL 51, 61; Pritsch, DJ 44, 32).