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   BGH, 08.02.1955 - 2 StR 301/54   

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https://dejure.org/1955,2071
BGH, 08.02.1955 - 2 StR 301/54 (https://dejure.org/1955,2071)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1955 - 2 StR 301/54 (https://dejure.org/1955,2071)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1955 - 2 StR 301/54 (https://dejure.org/1955,2071)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 2 StR 301/54
    Auch wenn ein im Kindesalter stehender Zeuge über ein an ihm begangenes Sittlichkeitsverbrechen aussagen soll, bedarf es der Zuziehung eines ärztlichen oder psychologischen Sachverständigen nur dann, wenn besondere vom normalen Erscheinungsbild der Altersstufe abweichende Züge bei dem Jugendlichen hervortreten (BGHSt 3, 52; 3, 27) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51].
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 2 StR 301/54
    Auch wenn ein im Kindesalter stehender Zeuge über ein an ihm begangenes Sittlichkeitsverbrechen aussagen soll, bedarf es der Zuziehung eines ärztlichen oder psychologischen Sachverständigen nur dann, wenn besondere vom normalen Erscheinungsbild der Altersstufe abweichende Züge bei dem Jugendlichen hervortreten (BGHSt 3, 52; 3, 27) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51].
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1955 - 2 StR 301/54
    Auch wenn ein im Kindesalter stehender Zeuge über ein an ihm begangenes Sittlichkeitsverbrechen aussagen soll, bedarf es der Zuziehung eines ärztlichen oder psychologischen Sachverständigen nur dann, wenn besondere vom normalen Erscheinungsbild der Altersstufe abweichende Züge bei dem Jugendlichen hervortreten (BGHSt 3, 52; 3, 27) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51].
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind Hilfserwägungen zur Strafzumessung unzulässig (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; BGHSt 7, 359; BGH NStZ 1998, 305; BGH, Urteile vom 10. April 1953 - 1 StR 133/53, vom 11. Januar 1955 - 1 StR 302/54 und vom 8. Februar 1955 - 2 StR 301/54).
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
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  • BGH, 29.10.1958 - 2 StR 425/58

    Rechtsmittel

    Dieser Erwägung, gegen die an sich schon wegen ihres hypothetischen Charakters Bedenken bestehen (vgl. 2 StR 301/54 in LM § 74 StGB Nr. 17), läßt sich jedoch nicht entnehmen, daß das Landgericht, was rechtlich zulässig wäre, dem Angeklagten eine Strafmilderung nach § 157 StGB auch dann versagt hätte; wenn es sich bewußt gewesen wäre, daß sich der Angeklagte möglicherweise tatsächlich in einem Eidesnotstand befand und deshalb falsch geschworen hat.
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 135/58

    Verwertung einer nur nicht widerlegten Einlassung des Angeklagten zu seinen

    Eine derartige hypothetische Strafzumessung ist aber rechtsfehlerhaft (vgl. BGH 2 StR 301/54 vom 8. Februar 1955 = LM StGB § 74 Nr. 17).
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