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   BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65   

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https://dejure.org/1966,4634
BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65 (https://dejure.org/1966,4634)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - 1 StR 448/65 (https://dejure.org/1966,4634)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - 1 StR 448/65 (https://dejure.org/1966,4634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Abhängigen und mit Kindern - Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 444/58
    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Er muß aber in wollüstiger Absicht handeln und das Bewußtsein des geschlechtlichen Antriebe haben (BGHSt 13, 138, 139, 142 [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]oben; BGH Urt. v. 17. September 1963, 1 StR 281/63, S. 6 und 7: Handeln "aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt").

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von dem in BGHSt 13, 138 ff entschiedenen Fall.

  • RG, 13.05.1911 - IV 246/10

    Elterliche Gewalt; Herausgabe eines Kindes; Uneheliche Mutter

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Diese Frage ist nach polnischem Recht zu entscheiden (Art. 20 EGBGB; RGZ 76, 283, 284, Fall Kwilecki).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Dafür, daß der Angeklagte - was den § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB betrifft - die Sinnenlust des beteiligten Mädchens habe wachrufen wollen, ohne sie bei sich selbst zu fördern (BGHSt 1, 288, 291) [BGH 29.05.1951 - 2 StR 153/51], ergab sich kein Anhalt.
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Darauf, daß dem Angeklagten möglicherweise auch das Unrechtsbewußtsein gefehlt hat (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), kommt es nach alledem nicht an.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Zwingend brauchten die Schlüsse und Erwägungen des Tatrichters nicht zu sein (RGSt 28, 77 ff; BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Er muß aber in wollüstiger Absicht handeln und das Bewußtsein des geschlechtlichen Antriebe haben (BGHSt 13, 138, 139, 142 [BGH 16.01.1959 - 4 StR 444/58]oben; BGH Urt. v. 17. September 1963, 1 StR 281/63, S. 6 und 7: Handeln "aus reiner Wollust oder doch von solcher Absicht mitbestimmt").
  • RG, 23.12.1895 - 4086/95

    1. Begriff der "unzüchtigen Handlung" im Sinne des § 176 Ziff. 3 St.G.B.'s. 2.

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65
    Zwingend brauchten die Schlüsse und Erwägungen des Tatrichters nicht zu sein (RGSt 28, 77 ff; BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71

    Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die

    Zwar ist sexuelle Neugier nicht ohne weiteres mit wollüstiger Absicht gleichzusetzen; das wird vor allem in den Fällen deutlich, in denen sie lediglich im Unterbewußtsein des Täters wirkt (BGH, Urteil vom 8. Februar 1966 - 1 StR 448/65).
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