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   BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71   

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https://dejure.org/1972,6799
BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71 (https://dejure.org/1972,6799)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1972 - 1 StR 531/71 (https://dejure.org/1972,6799)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1972 - 1 StR 531/71 (https://dejure.org/1972,6799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens eines Schwerverletzten in einem hilflosen Zustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Die für die Anwendung des § 221 StGB vorausgesetzte besondere Schutzpflicht ergab sich objektiv ohne weiteres schon aus dem vorangegangenen Tun des Angeklagten (vgl. BGHSt 4, 22 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]= JZ 1971, 434 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] mit Anm. Welp).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Ob das Schwurgericht bei Prüfung der inneren Tatseite ausreichend berücksichtigt hat, daß bedingter Vorsatz auch angenommen werden kann, wenn der Täter einen ihm an sich unerwünschten Erfolg bewußt in Rechnung stellt (BGHSt 7, 363), bedarf hier keiner näheren Erörterung.
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Es wird dabei gegebenenfalls auch die Möglichkeit einer Anwendung von § 330 c StGB (vgl. hierzu BGHSt 14, 282) berücksichtigen müssen.
  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 233/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Der insoweit zutage tretende Rechtsmangel zwingt zur Aufhebung des Urteil in vollem Umfang (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.7.1961 - 1 StR 233/61).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Auf eine Verletzung dieser Ordnungsvorschrift kann jedoch die Revision nach anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht gestützt werden (BGH NJW 1962, 260; BGH, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 StR 85/69; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 58 Anm. 4; Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 58 Anm. 4).
  • BGH, 20.10.1965 - 2 StR 343/65

    Erforderliche Angabe des Beweismittels im Fall der Erhebung der Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Dahingehende Erörterungen waren aber erforderlich, weil Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit einem zu derselben Folge führenden Verbrechen nach § 221 StGB begangen werden kann, wobei es zur Verwirklichung eines solchen rechtlichen Zusammentreffens genügt, wenn das Opfer durch die Aussetzungshandlung (hier: durch Zurücklassen in hilfloser Lage) eine zusätzliche Schädigung erleidet, die den Tod zu einem früheren Zeitpunkt verursacht (BGH, Urteil vom 20.10.1965 - 2 StR 343/65; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 221 Anm. 4).
  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Auf eine Verletzung dieser Ordnungsvorschrift kann jedoch die Revision nach anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht gestützt werden (BGH NJW 1962, 260; BGH, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 StR 85/69; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 58 Anm. 4; Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 58 Anm. 4).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Die für die Anwendung des § 221 StGB vorausgesetzte besondere Schutzpflicht ergab sich objektiv ohne weiteres schon aus dem vorangegangenen Tun des Angeklagten (vgl. BGHSt 4, 22 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]= JZ 1971, 434 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] mit Anm. Welp).
  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Die für die Anwendung des § 221 StGB vorausgesetzte besondere Schutzpflicht ergab sich objektiv ohne weiteres schon aus dem vorangegangenen Tun des Angeklagten (vgl. BGHSt 4, 22 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]= JZ 1971, 434 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] mit Anm. Welp).
  • RG, 14.02.1902 - 4993/01

    Dürfen in der Verhandlung einer Anklage wegen Körperverletzung ärztliche Atteste

    Auszug aus BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71
    Der Anwendung dieser Bestimmung steht zwar nicht entgegen, daß das in der Hauptverhandlung verlesene und auch bei der Beweiswürdigung berücksichtigte ärztliche Attest des Kreiskrankenhauses P. (UA S. 16) nicht die den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verletzungen des Tatopfers behandelt, sondern die dem Angeklagten zuvor von diesem zugefügte Schußverletzung (vgl. RGSt 35, 162; Kleinknecht a.a.O. § 256 Anm. 4).
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