Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,279
BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92 (https://dejure.org/1993,279)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1993 - II ZR 58/92 (https://dejure.org/1993,279)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - II ZR 58/92 (https://dejure.org/1993,279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 38
    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 38
    Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers: Sofortige Wirksamkeit auch ohne Berufung auf wichtigen Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 121, 257
  • NJW 1993, 1198
  • ZIP 1993, 430
  • MDR 1993, 430
  • WM 1993, 548
  • BB 1993, 1749
  • BB 1993, 675
  • DB 1993, 830
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
    Die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich auch dann sofort wirksam, wenn sie nicht auf einen angeblich wichtigen Grund gestützt ist (Fortführung von BGHZ 78, 82 = NJW 1980, 2415 = LM § 38 GmbHG Nr. 8).

    aa) Der Senat hat im Urteil vom 14. Juli 1980 entschieden, daß die aus wichtigen Gründen erklärte Amtsniederlegung eines Geschäftsführers auch dann als sofort wirksam zu behandeln ist, wenn über die objektive Berechtigung dieser Gründe Streit besteht (BGHZ 78, 82, 92).

    Damit war nicht nur der Fall gemeint, daß Streit über das tatsächliche Vorliegen von "schlüssig" vorgebrachten, d.h. also solchen Gründen besteht, die, wenn sie gegeben sind, die Niederlegung rechtfertigen; vielmehr ist die Niederlegungserklärung danach auch dann wirksam, wenn die Parteien darüber streiten, ob die geltend gemachten Gründe als solche für einen sofortigen Rücktritt von der Geschäftsführung ausreichten (BGHZ 78, 82, 84).

    Es wäre, wie der Senat seinerzeit ausführlich dargelegt hat, für die Beteiligten und den allgemeinen Rechtsverkehr unzumutbar, es im Anschluß an eine Amtsniederlegung hinnehmen zu müssen, daß unter Umständen über mehrere Jahre hin - bis zur endgültigen Klärung in einem Rechtsstreit - Ungewißheit darüber besteht, ob die Niederlegungserklärung wirksam war und durch wen die Gesellschaft in dieser Zeit vertreten wird (BGHZ 78, 82, 89 ff.).

    Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer, die sich wegen einer ohne ausreichenden wichtigen Grund erklärten Niederlegung aus dem Anstellungsverhältnis ergeben können, bleiben unberührt (BGHZ 78, 82, 85; vgl. auch Fleck, WM Sonderbeilage 3/1981 S. 10).

  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 125/89

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
    Die Frage muß deshalb zwischen den Gesellschaftern geklärt werden können, auch wenn die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils die Gesellschaft selbst nicht erfaßt (vgl. auch Sen.Urt. v. 14. Mai 1990 - II ZR 125/89, WM 1990, 1240, 1241).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
    Für die Rechtsbeziehungen, die nach heute gesicherter Erkenntnis zwischen den Gesellschaftern einer GmbH bestehen (BGHZ 65, 15, 18 f.; Hachenburg/ Raiser, GmbHG 8. Aufl. § 13 Rdn. 7), kann die Frage, mit welchen Personen das Geschäftsführungsorgan besetzt ist, in mannigfacher Weise eine Rolle spielen.
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 165/89

    Zurückverweisung der Sache wegen eines Verstoßes gegen die Aufklärungs- und

    Auszug aus BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
    Gegenstand einer zulässigen Feststellungsklage kann auch ein Rechtsverhältnis zwischen zwei am Prozeß nicht beteiligten Personen sein; für die Zulässigkeit der Klage kommt es nur darauf an, ob ein rechtliches Interesse an der Feststellung besteht (BGH, Urt. v. 11. Juli 1990 - VIII ZR 165/89, WM 1990, 2128, 2130).
  • BGH, 13.02.1984 - II ZR 2/83

    Streit über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand und über den

    Auszug aus BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
    bb) Für die Entscheidung des Senats, die aus wichtigem Grund erklärte Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers - und ebenso der Mitglieder anderer Vertretungsorgane (Sen.Urt. v. 13. Februar 1984 - II ZR 2/83, WM 1984, 532, 533) - unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund objektiv gegeben ist, als sofort wirksam zu behandeln, war der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit ausschlaggebend.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Sollte der Beklagte zu 2) sein Amt niedergelegt haben, was durch einseitige Erklärung geschehen kann (BGHZ 121, 257, 260, wo offengelassen ist, ob die Erklärung gegenüber allen Geschäftsführern oder gegenüber einem abgegeben werden muß), kame es auf die Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung nicht an.
  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Eine entsprechende einseitige Niederlegung ist grundsätzlich wirksam (BGHZ 121, 257).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Ob im Einzelfall ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung objektiv gegeben ist, spielt für deren sofortige Wirksamkeit keine Rolle (BGH 8. Februar 1993 - II ZR 58/92 - zu 2   b bb der Gründe, BGHZ 121, 257) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht