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   BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06   

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BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06 (https://dejure.org/2007,6277)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 StR 470/06 (https://dejure.org/2007,6277)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 StR 470/06 (https://dejure.org/2007,6277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; Rücktrittshorizont; Freiwilligkeit und Entdeckung; unbeendeter Versuch; beendeter Versuch; Vorsatzwechsel (direkter Vorsatz; Eventualvorsatz; Erreichen eines außertatbestandlichen Zieles); Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vornahme verschiedener Handlungen im Rahmen eines mehraktigen Geschehens durch den Täter; Fehlschlag eines oder mehrerer anfänglicher Einzelakte des Straftäters; Beurteilung der Freiwilligkeit nach dem Motiv bei Aufgabe der weiteren Ausführung der Tat durch den Täter aus ...

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24
    Fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter Versuch bei mehraktigem Geschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 399
  • NStZ-RR 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
    Ebenso ist der in diesem Sinne nicht fehlgeschlagene Versuch nur dann beendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt den Eintritt des Taterfolgs als Folge seines Tuns für möglich hält; dass er bereits zuvor im Rahmen des einheitlichen Geschehens nach einem der ersten Teilakte irrig diese Vorstellung gewonnen hatte, ist dagegen ohne Belang, wenn er aufgrund des Fortgangs des Geschehens seinen Irrtum unmittelbar erkannte (vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. sowie die weiteren Nachw. bei Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 24 Rdn. 15 a).

    Ebenso wenig wird die Verbindung der Einzelhandlungen, die diese durch die subjektive Zielrichtung des Täters erfahren, dadurch unterbrochen, dass dieser hinsichtlich des Taterfolgs zunächst nur mit bedingtem Vorsatz handelte und erst den oder die späteren Teilakte mit direktem Vorsatz ausführte; denn selbst wenn er mit der ersten Ausführungshandlung vorrangig ein außertatbestandsmäßiges Ziel erreichen wollte und hierzu den tatbestandsmäßigen Erfolg lediglich billigend in Kauf nahm, führt allein das Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels nicht dazu, dass ab diesem Zeitpunkt ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch durch Aufgabe weiterer Tatausführung nicht mehr möglich wäre (BGHSt 39, 221).

  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
    Da sich die Tat von Beginn an in der Öffentlichkeit zutrug, es dem Angeklagten somit nicht auf Heimlichkeit ankam, stand allein die Entdeckung der Tat hier der Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 587; 1999, 300, 301; Eser aaO § 24 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt in einem derartigen Fall nur dann vor, wenn der Täter in diesem Moment weiß oder zumindest annimmt, dass er den Taterfolg mit den bereits eingesetzten oder anderen zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur herbeiführen kann (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2005, 263, 264 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
    Da sich die Tat von Beginn an in der Öffentlichkeit zutrug, es dem Angeklagten somit nicht auf Heimlichkeit ankam, stand allein die Entdeckung der Tat hier der Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 587; 1999, 300, 301; Eser aaO § 24 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).

    Sind diese Einzelakte untereinander sowie mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenen, örtlich und zeitlich einheitlichen Geschehens, so beurteilen sich die Fragen, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ob der strafbefreiende Rücktritt andernfalls allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, Rn. 3).

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 402/07; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01: das Opfer verfolgte den Täter "über eine längere Strecke"; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.: das Opfer lief die Treppe von der Empore zum Eingangsbereich der Diskothek hinunter; s. weiter BGH, Urteile vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151, und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 f.).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).

    Ob - anderenfalls - der strafbefreiende Rücktritt allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, bestimmt sich ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung, also danach, ob er nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 133/15; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 24 Rn. 15, 15a mwN).

  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei kommt es, wenn Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielrichtung des Täters verbundenen einheitlichen Geschehens bilden, für die Beurteilung des Fehlschlags allein auf die subjektive Sicht des Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH Urt. v. 08.02.2007 - 3 StR 470/06; NStZ 2007, 399).

    Dabei kommt es, wenn Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielrichtung des Täters verbundenen einheitlichen Geschehens bilden für die Beurteilung des Fehlschlags allein auf die subjektive Sicht des Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH Urt. v. 08.02.2007 - 3 StR 470/06; NStZ 2007, 399).

    Dabei kommt es, wenn Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielrichtung des Täters verbundenen einheitlichen Geschehens bilden für die Beurteilung des Fehlschlags allein auf die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH Urt. v. 08.02.2007 - 3 StR 470/06; NStZ 2007, 399).

    Dabei kommt es, wenn Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielrichtung des Täters verbundenen einheitlichen Geschehens bilden für die Beurteilung des Fehlschlags allein auf die subjektive Sicht des Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH Urt. v. 08.02.2007 - 3 StR 470/06; NStZ 2007, 399).

  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Insoweit hätte der Prüfung bedurft, ob die dann durch einen fortbestehenden Tötungsvorsatz verbundenen Einzelakte bis zum Wegwerfen der Pistole in einem derart unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass das gesamte Handeln des Angeklagten in diesen Handlungsabschnitten auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 263; 2007, 399, jew. m. w. N.).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11; Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Bilden die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ein strafbefreiender Rücktritt durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151 und vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; siehe auch BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 mit Anm. Hecker JuS 2017, 696).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat:

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung

  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Wahrnehmung von Tathindernissen durch

  • LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18

    Erbunwürdigkeit wegen Tötungsversuchs: Kenntnis des Handelnden von der konkreten

  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

  • LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
  • BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21

    Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild;

  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
  • LG Flensburg, 13.09.2019 - II KLs 115 Js 4881/19

    Fehlgeschlagener Automatenaufbruch und Definition krankhafter seelischer Störung

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