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   BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04   

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https://dejure.org/2007,7878
BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04 (https://dejure.org/2007,7878)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - IX ZR 233/04 (https://dejure.org/2007,7878)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - IX ZR 233/04 (https://dejure.org/2007,7878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Erben; Geltendmachung des Anspruchs im Rahmen einer Erbauauseinandersetzung; Darlegungsanforderungen des Pflichtteilsberechtigten bei dem Ergänzungsanspruch gegen den ...

  • Judicialis

    ZPO § 566 Abs. 2; ; BGB § 2325; ; BGB § 2326; ; BGB § 2329

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 § 2326 § 2329
    Anforderungen an die Darlegung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 723
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.02.1914 - IV 498/13

    Pflichtteilsergänzung; Auskunftpflicht

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04
    Da der Kläger selbst zu 1/2 Erbe geworden ist, kann er diesen Anspruch nur im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geltend machen, wozu der Bestand des gesamten Nachlasses darzulegen wäre (vgl. RGZ 84, 204, 207; Erman/Schlüter, BGB 10. Aufl. § 2325 Rn. 2; Staudinger/Olshausen, Neubearbeitung 2006 § 2325 Rn. 83 f).

    Auch für diesen Anspruch muss der Pflichtteilsberechtigte die Voraussetzungen des Anspruchs darlegen und beweisen und deshalb ebenfalls den Nachlassbestand in den Prozess einführen, weil nur so die Berechnung seines Anspruchs möglich ist (RGZ 84, 204, 207; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. Band II § 2329 BGB Rn. 2; Staudinger/Olshausen, aaO § 2329 Rn. 23).

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Mangels Entscheidungserheblichkeit kann dahinstehen, ob - wie die Kammer meint - ein Miterbe seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch ausschließlich im Wege der Erbauseinandersetzung geltend machen kann (BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 233/04, juris; a.A. Schindler, ErbR 2018, 185, Weidlich, in: Palandt, § 2325 Rn. 5, 79. Auflage 2020).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16

    Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes

    Umstritten ist lediglich, ob er diesen Anspruch erst im Rahmen einer Erbauseinandersetzung hat oder schon vorher durchsetzen kann (vgl. dazu: BGH NJW 1973, 995; FamRZ 2007, 723; MünchKomm- Lange, 6.Aufl., § 2325 BGB Rz. 6; Palandt-Weidlich § 2325 BGB Rz. 4, 5).
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