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   BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10   

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https://dejure.org/2011,2551
BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10 (https://dejure.org/2011,2551)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - 1 StR 24/10 (https://dejure.org/2011,2551)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 1 StR 24/10 (https://dejure.org/2011,2551)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 15 Abs. 1 UStG; § 338 Nr. 5 StPO; § 153 Abs. 5 GVG; § 226 StPO
    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der Lieferung in einem Umsatzsteuerkarussell (Auslegung des Unternehmerbegriffs; Vorsteuererstattung; Vereinbarkeit mit dem Gesetzlichkeitsprinzip: ...

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 15 Abs 1 UStG
    Steuerhinterziehung: Unberechtigter Vorsteuerabzug für Lieferungen im Rahmen eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuern angelegtem Systems

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung durch die Geltendmachung einer Umsatzsteuer als Vorsteuer bei positivem Wissen von einer auf die Umsatzsteuer angelegten Lieferung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Unberechtigter Vorsteuerabzug für Lieferungen im Rahmen eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuern angelegtem Systems

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Unberechtigter Vorsteuerabzug für Lieferungen im Rahmen eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuern angelegtem Systems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1
    Steuerhinterziehung durch die Geltendmachung einer Umsatzsteuer als Vorsteuer bei positivem Wissen von einer auf die Umsatzsteuer angelegten Lieferung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ups, "Aussetzung….” versus "Auslegung…”, das ist schon ein Unterschied

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Steuerhinterziehung wegen Hinterziehungsbehaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Generierung von Umsatzsteuergewinnen in der innergemeinschaftlichen Lieferkette

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerkarusell: Unternehmer i.S.d. § 15 UStG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1616
  • NStZ 2011, 407
  • NStZ-RR 2014, 171
  • StV 2011, 485
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der "Sechste(n) Richtlinie 77/388 EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage" (ABl. Nr. L 145 S. 1; nachfolgend Sechste Richtlinie) darf der Steuerpflichtige (Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie; vgl. zum Begriff des Steuerpflichtigen auch EuGH, Urteil vom 6. Juli 2006, C-439/04, C-440/04, Rechtssache Kittel u.a. Rn. 41 mwN) "die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer" (unter anderem) "für Gegenstände" abziehen, "die ihm von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert wurden ...".

    Dies gewährleistet die Neutralität der umsatzsteuerlichen Belastung aller ihrerseits der Umsatzsteuer unterliegenden wirtschaftlichen Tätigkeiten, unabhängig von den Zwecken und (oder) Ergebnissen dieser Tätigkeiten (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juli 2006, C-439/04, C-440/04, Rechtssache Kittel u.a. Rn. 48 mwN).

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Sie sind als regelmäßig dazu im Stande anzusehen, den Regelungsgehalt dieses Gesetzes zu verstehen und ihm konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48, 56 f. mwN; BVerfG wistra 2010, 396, 404).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Sie sind als regelmäßig dazu im Stande anzusehen, den Regelungsgehalt dieses Gesetzes zu verstehen und ihm konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48, 56 f. mwN; BVerfG wistra 2010, 396, 404).
  • BFH, 31.07.2007 - V B 98/06

    Erstellung ärztlicher Rentengutachten nicht umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    c) Da nach alledem hier die Firmen B. und H. schon nicht i.S.d. § 15 UStG als Unternehmer tätig waren, bedarf es keiner Entscheidung, ob das Recht zum Vorsteuerabzug auch mit der Begründung zu verneinen sein könnte, dass unter den gegebenen Umständen (trotz möglicherweise durchgeführter Warenbewegung i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG) auch keine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Sinne vorliegt (vgl. in diesem Zusammenhang BFHE 217, 94; BFH/NV 2011, 81; vgl. auch Muhler wistra 2009, 1, 5).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    c) Dementsprechend ist auch in der Stellenbeschreibung - die die objektiven Kriterien bestimmt, die man erfüllen muss, um für die Übertragung des Dienstpostens in Betracht zu kommen (allgemein zum Rechtscharakter von Stellenbeschreibungen vgl. BAG AP GG Art. 33 Nr. 59; BAG NZA 2005, 1185, 1187) - , die der Einstellung des Justizfachangestellten K. zu Grunde lag, die Protokollführung in Strafsachen als ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt genannt; auf sie entfallen 30 % der Arbeitszeit.
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs bestehen an der hinreichenden Bestimmtheit von § 370 AO selbst keine Zweifel (vgl. nur BVerfGE 37, 201; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 3 StR 90/90, BGHSt 37, 266 ff.).
  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Das "Bild des Handels" ist durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten gekennzeichnet (vgl. auch BFH HFR 2010, 21).
  • OLG Hamburg, 20.12.1983 - 2 Ss 157/83
    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Eine Betrauung mit der Aufgabe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle muss erfolgen, bevor der Betraute diese Aufgabe wahrnimmt (OLG Hamburg, MDR 1984, 337; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 153 GVG Rn. 3), sie ist also nicht rückwirkend möglich.
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Entscheidend ist daher, ob die jeweils hier den Firmen B. oder H. vorgeschaltete Firma als Teil der Lieferkette wie ein typischer Händler gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, NStZ 2004, 578, 579 mwN; BFH BStBl II 1987, 752; Heidner aaO).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10
    Bei der Entscheidung darüber, ob umsatzsteuerrechtlich ein Unternehmer vorliegt, ist die Gesamtheit der Gegebenheiten des Einzelfalls den Umständen gegenüber zu stellen, unter denen gewöhnlich eine entsprechend vergleichbare wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 1996, C-230/94, Rechtssache Enkler, Rn. 28, 30; vgl. hierzu Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 9. Aufl., § 2 Rn. 7).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85

    Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

  • OLG Bremen, 22.11.1982 - Ss 31/82

    Berichtigung eines Schuldspruchs ; Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die Frage, ob die "Strohleute" im Verhältnis zur Bande, von der sie das Altgold erhielten, wegen ihres kollusiven Zusammenwirkens ohne handelstypisches Verhalten nicht als Unternehmer anzusehen waren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Unternehmer 1; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4 = wistra 2003, 344), ist insoweit ohne Bedeutung.
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    bb) Selbst wenn die Firmen I. und E. - wie es dem Vorstellungsbild der Angeklagten entsprach - beim Handel mit Emissionszertifikaten als Unternehmer gehandelt hätten (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Unternehmer 1), hätte in den Gutschriften keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden dürfen.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend aufgezeigt hat, macht derjenige, der in Umsatzsteuererklärungen die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht, unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er sich mit dem der Rechnung zugrunde liegenden Erwerb an einem in eine "Mehrwertsteuerhinterziehung" einbezogenen Umsatz beteiligte (siehe nur BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, NJW 2011, 1616).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 33/17

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (mögliche Täterstellung und Begriff

    Der Umstand, dass die "Strohfirmen' im Verhältnis zu den Angeklagten wegen des kollusiven Zusammenwirkens ihres Geschäftsführers bzw. Inhabers mit den Angeklagten ohne handelstypisches Verhalten nicht als Unternehmer anzusehen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, BGHR UStG § 15 Abs. 1 Unternehmer 1; Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 234; jeweils mwN), ist insoweit ohne Bedeutung.
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Damit fehlte es in diesen Fällen an einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Lieferung an diese Unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, wistra 2011, 264).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

    Darüber hinaus ist die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuererklärungspflichten kein Tatbestandsmerkmal der Unternehmereigenschaft (vgl. BFH, Urteil vom 8. November 2007 - V R 72/05, BFHE 219, 422; vgl. aber zur Unternehmereigenschaft bei Einbindung in ein auf die Verkürzung von Umsatzsteuer ausgelegtes Hinterziehungssystem BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, wistra 2011, 264).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht derjenige, der in Umsatzsteuererklärungen die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer geltend macht, unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er sich mit dem der Rechnung zu Grunde liegenden Erwerb an einem in eine "Mehrwertsteuerhinterziehung" einbezogenen Umsatz beteiligte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 24/10, NJW 2011, 1616), denn aus solchen Erwerben steht ihm kein Vorsteuerabzugsrecht zu.
  • FG Hamburg, 25.11.2014 - 3 K 85/14

    Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung

    a) Der Vorsteuerabzug ist trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen ausnahmsweise zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (BGH-Beschluss vom 08.02.2011 1 StR 24/10, NJW 2011, 1616; BFH-Urteile vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; vom 19.04.2007 V R 48/04 BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

    (2) Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt indes, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Steuerpflichtigen erfolgt, der (zum Zeitpunkt der Lieferung) wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist (EuGH Urteil vom 06.07.2006 - C 439/04 und C 440/04, Kittel und Recolta Recycling, sowie Urteil vom 12.01.2006 - C 354/03, C 355/03 und C-484/03, Optigen, jeweils bei juris; BGH NJW 2011, 1616; wistra 2014, 141 und 192; BFH PStR 2010, 265).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14

    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage

    Eine besondere Form hierfür sieht § 153 GVG aber in keinem dieser Fälle vor; die Betrauung kann vielmehr stets auch formlos geschehen, insbesondere mündlich ausgesprochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 -1 StR 24/10, BGHR GVG § 153 Abs. 5 Betrauung 1, Rn. 8; Kissel/Mayer aaO Rn. 19; KK/Mayer, StPO, 7. Aufl., § 153 GVG Rn. 6; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 22. Aufl., § 153 GVG Rn. 19, 21; jeweils mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 469/13

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerpflichtigkeit eines dazwischengeschalteten

  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 45/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15

    Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen

  • FG Hamburg, 06.09.2012 - 2 K 232/11

    Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung

  • FG Hamburg, 24.04.2012 - 2 V 233/11

    Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells -

  • KG, 09.06.2015 - 161 HEs 13/15

    Untersuchungshaft über 6 Monate in Umfangsverfahren: Anforderungen an die Prüfung

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2011 - 14 V 4866/09

    Aussetzung der Vollziehung wegen Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen -

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2011 - 14 V 4864/09

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - Unklarheiten in der

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