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   BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10   

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https://dejure.org/2011,3701
BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,3701)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,3701)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 1 StR 490/10 (https://dejure.org/2011,3701)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 78b Abs. 4 StGB; § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB; § 370 AO
    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im Eröffnungsbeschluss; abstrakte Strafschärfung für besonders schwere Fälle); Vorteilsannahme; Vorteilsgewährung; Steuerhinterziehung

  • lexetius.com

    StGB § 78b Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78b Abs 4 StGB, § 331 Abs 1 StGB, § 333 Abs 1 StGB
    Ruhen der Verjährung bei Strafschärfung für besonders schwere Fälle

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss; Maßgeblichkeit abstrakter Strafschärfung für besonders schwere Fälle in dem vom Gericht der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand für ...

  • rewis.io

    Ruhen der Verjährung bei Strafschärfung für besonders schwere Fälle

  • ra.de
  • rewis.io

    Ruhen der Verjährung bei Strafschärfung für besonders schwere Fälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b Abs. 4; StGB § 335 Abs. 1 Nr. 1
    Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch ( StGB ) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss; Maßgeblichkeit abstrakter Strafschärfung für besonders schwere Fälle in dem vom Gericht der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verjährung: Ruhen - es kommt auf das Ergebnis an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung im besonders schweren Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 146
  • NJW 2011, 1157
  • NStZ 2011, 398
  • NStZ 2012, 508 (Ls.)
  • NJ 2011, 301
  • StV 2011, 408
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    Das Landgericht hätte daher so konkrete Feststellungen zu den Tatzeitpunkten treffen müssen, dass dem Senat die Prüfung der Verfolgungsverjährung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305, 309; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 mwN).

    Ob das Rechtsmittel Erfolg hat, ist auch bei der Frage des Verjährungseintritts vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils nach revisionsgerichtlichen Grundsätzen zu prüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 mwN; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10).

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    Das Landgericht hätte daher so konkrete Feststellungen zu den Tatzeitpunkten treffen müssen, dass dem Senat die Prüfung der Verfolgungsverjährung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305, 309; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 mwN).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    Auch dort ist für den Eintritt der Strafverfolgungsverjährung stets maßgeblich, welches Delikt der Täter nach den Urteilsfeststellungen verwirklicht hat, und nicht, welcher Straftat er bei Eröffnung des Hauptverfahrens noch verdächtig war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09 unter II. 1.b, BGHSt 55, 11).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    Ob das Rechtsmittel Erfolg hat, ist auch bei der Frage des Verjährungseintritts vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils nach revisionsgerichtlichen Grundsätzen zu prüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 mwN; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    c) Aus dem Beschluss des Senats vom 1. August 1995 (1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
    Sofern sich die Reichweite nicht aus der Handlung selbst ergibt, ist der sonstige Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, wistra 2000, 219).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens ist der Zweck der richterlichen Untersuchungsmaßnahme maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427, 428 f.; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4 StR 142/03, NStZ 2004, 275 mwN; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 215 mwN; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 152 f.; Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, NJW 2011, 2310, 2311).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Hierfür kommt es lediglich darauf an, ob das Gesetz - wie hier (§ 266a Abs. 4 StGB, § 370 Abs. 3 AO) - einen besonders schweren Fall mit einer Strafdrohung von über fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146).
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Da das Strafgesetzbuch sowohl für den Bankrott als auch für den Betrug in § 283a StGB und § 263 Abs. 3 StGB Strafandrohungen für besonders schwere Fälle von mehr als fünf Jahren enthält, findet § 78b Abs. 4 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 149; vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafandrohung 1).

    Hierzu bedarf es tatsächlicher Feststellungen zum Tatgeschehen, die der Beweisaufnahme durch den neu zur Entscheidung berufenen Tatrichter vorbehalten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4; vom 28. Februar 2001 - 2 StR 458/00, BGHSt 46, 307, 309 f.; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 151 f.).

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Es ist ihm aber nicht verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1961 - 2 StR 193/61 aaO; vom 28. Februar 2001 - 2 StR 458/00, BGHSt 46, 307, 309 f.; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 151 f.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Es ist auch nicht erforderlich, dass das Gericht das erhöhte Strafmaß anwendet (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146 Rn. 12, 15).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Hierfür kommt es lediglich darauf an, ob das Gesetz - wie hier (§ 266a Abs. 4 StGB) - einen besonders schweren Fall mit einer Strafandrohung von über fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 149 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 4).
  • OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20

    Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit

    Danach ruht die Verjährung in den Fällen des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, wenn das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet worden ist, ab Eröffnung des Hauptverfahrens für die Dauer von höchstens fünf Jahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, nach juris).

    (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - 1 StR 490/10; - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229; Schönke/S/Sternberg- Lieben/Bosch, § 78b, Rn. 14; Fischer StGB 67. A., § 78b, Rn. 12a).

    der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 56, 146-153, nicht zu vereinbarenden - Verkennung der Rechtsbegriffe des Ruhens und der Unterbrechung der Verjährung. Ruhen der Verjährung bedeutet Stillstand der Frist. Wie mit der Beschwerde zutreffend geltend gemacht, wird die Zeit des Ruhens der Verjährung - wie schon der Begriff vermuten lässt - (auch) in die absolute Verjährungsfrist nicht eingerechnet (§ 78c Abs. 3 Satz 3 StGB; so eindeutig: BGH, Beschluss v. 01.04.2008,.

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Es kommt dagegen nicht auf die rechtliche Bewertung in der Anklageschrift oder im Eröffnungsbeschluss an (BGHSt 56, 146; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229; Schönke/S/ Sternberg-Lieben / Bosch a.a.O., § 78b, Rn. 14; Fischer a.a.O., § 78b, Rn. 12a).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    In Zweifelsfällen ist der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, Rn. 29, BGHSt 56, 146, 152 f.).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Die Nötigung war ein Teil des im Zeitpunkt der Untersuchungshandlung aktenkundigen geschichtlichen Vorgangs und damit vom Verfolgungswillen der Ermittlungsbehörden umfasst (zur Maßgeblichkeit und der Bestimmung des Verfolgungswillens vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21, NStZ-RR 2022, 241; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 f.; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NZWiSt 2015, 460; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 152 f.; Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

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