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   BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11   

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https://dejure.org/2012,2617
BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11 (https://dejure.org/2012,2617)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 StR 486/11 (https://dejure.org/2012,2617)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 StR 486/11 (https://dejure.org/2012,2617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB;§ 32 JGG, § 105 Abs. 2 JGG, § 67 StGB, § 67f StGB; § 64 StGB.
    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe; Dokumentationspflicht bei Strafmilderung); Aufhebung des Maßregelausspruchs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 32 S 1 JGG, § 105 Abs 2 JGG
    Straftaten in verschiedenen Altersstufen: Maß des Härteausgleichs bei Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und Vorverurteilung nach Jugendstrafrecht bei nachteiliger Verfahrensgestaltung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur deutlichen Dokumentation einer infolge eines Härteausgleichs vorgenommenen Strafmilderung; Aufhebung des Urteils im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen

  • rewis.io

    Straftaten in verschiedenen Altersstufen: Maß des Härteausgleichs bei Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und Vorverurteilung nach Jugendstrafrecht bei nachteiliger Verfahrensgestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Verpflichtung des Gerichts zur deutlichen Dokumentation einer infolge eines Härteausgleichs vorgenommenen Strafmilderung; Aufhebung des Urteils im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat zwar gesehen, dass dem Angeklagten U. ein Härteausgleich zuzubilligen ist, weil er vor dem angefochtenen Urteil, aber nach der hier abgeurteilten Tat von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts - damals noch nicht rechtskräftig - unter Anwendung des § 105 Abs. 1 JGG zu Jugendstrafe verurteilt worden ist und eine einheitliche Sanktionierung entsprechend §§ 32, 105 Abs. 2 JGG mit der nunmehr zwingend zu verhängenden Erwachsenenstrafe für die hier zu beurteilende Tat, die der Angeklagte eine Woche nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen hat, gesetzlich nicht in Betracht kommt (UA S. 16, 32; vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das neue Tatgericht - eine Jugendkammer, an die der Senat die Sache trotz der gebotenen Verhängung von Erwachsenenstrafrecht im Blick auf die zu §§ 32, 105 JGG gebotenen Hilfserwägungen zurückverweist (vgl. zu dieser Verfahrensweise BGH, Urteil vom 27. April 1994 - 3 StR 690/93, BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 2) - wird danach den Grund für den Härteausgleich und namentlich dessen Auswirkung deutlich zu kennzeichnen haben.
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11
    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    Da nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, wie unter II. ausgeführt, eine einheitliche Sanktionierung mit der nunmehr zwingend zu verhängenden Erwachsenenstrafe für die hier zu beurteilenden Taten, die der Angeklagte nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen hat, nicht in Betracht kommt, wäre dem Angeklagten ein Härteausgleich zuzubilligen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 610/19

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende

    Jedoch hat es nicht erkennbar bedacht, dass ein daraus für die Angeklagte resultierender Nachteil bei der nach Erwachsenenstrafrecht festzusetzenden Strafe auszugleichen ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 276; Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168, 169; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156; Schäfer/Sander/van Gemmeren, 6. Aufl., Rn. 1232).
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