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BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund einer aussichtslosen Rechtsverfolgung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund einer aussichtslosen Rechtsverfolgung
- rechtsportal.de
ZPO § 78b
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund einer aussichtslosen Rechtsverfolgung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fritzlar, 07.06.2016 - 8 C 743/13
- LG Kassel, 08.12.2016 - 1 S 147/16
- BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02
Verfassungsmäßigkeit der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17
Insbesondere verstößt die zeitliche Verlängerung der Erfordernis einer Mindestbeschwer für die Eröffnung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (hier: bis zum 30. Juni 2018) nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sich aus der Verfassung keine Anspruch darauf ableiten lässt, dass der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug haben, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben sein müsse (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02 - NJW-RR 2003, 645 und vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14 - WuM 2014, 754). - BGH, 14.10.2014 - VIII ZR 240/14
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Abweisung einer Räumungsklage; …
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17
Insbesondere verstößt die zeitliche Verlängerung der Erfordernis einer Mindestbeschwer für die Eröffnung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (hier: bis zum 30. Juni 2018) nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sich aus der Verfassung keine Anspruch darauf ableiten lässt, dass der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug haben, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben sein müsse (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02 - NJW-RR 2003, 645 und vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14 - WuM 2014, 754).