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   BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17   

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https://dejure.org/2018,5277
BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17 (https://dejure.org/2018,5277)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - V ZB 92/17 (https://dejure.org/2018,5277)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - V ZB 92/17 (https://dejure.org/2018,5277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines Fehlers bei der Anhörung des Betroffenen; Vereitelung einer Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung durch die gerichtliche Verfahrensgestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines Fehlers bei der Anhörung des Betroffenen; Vereitelung einer Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung durch die gerichtliche Verfahrensgestaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).

    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Dabei sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise etwaige Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die (deutschen) Behörden zuzurechnen, die für die Passbeschaffung zuständig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Die Sicherungshaft darf deshalb nur aufrechterhalten oder - wie hier - verlängert werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar - gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - mit der größtmöglichen Beschleunigung (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 15; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 104/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Die Sicherungshaft darf deshalb nur aufrechterhalten oder - wie hier - verlängert werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar - gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - mit der größtmöglichen Beschleunigung (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 15; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Dabei sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise etwaige Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die (deutschen) Behörden zuzurechnen, die für die Passbeschaffung zuständig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das Amtsgericht den Verfahrensbevollmächtigten über den Anhörungstermin vom 10. Januar 2017 unterrichtet hat, bedarf es nicht.
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Dabei sind den für die Anträge auf Abschiebungshaft zuständigen Ausländerbehörden der Länder und der Kreise etwaige Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot durch die (deutschen) Behörden zuzurechnen, die für die Passbeschaffung zuständig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das Amtsgericht den Verfahrensbevollmächtigten über den Anhörungstermin vom 10. Januar 2017 unterrichtet hat, bedarf es nicht.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren am 6. November 2015 oder am 2. Dezember 2015 eingestellt worden war oder ob zu diesen Zeitpunkten ein generelles Einvernehmen für Verfahren dieser Art bestand, bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für die Frage nach der Unterrichtung des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen über einen Anhörungstermin).
  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 19/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Betroffenen in die

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 6 mwN).

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten des Betroffenen an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Eine Anhörung wäre zwar entbehrlich, wenn es nur um die Frage des Zugangs oder der Übergabe einer Unterlage ginge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für Absendung einer Ladung per Fax).
  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 69/18

    Setzen eines Rechtsanwalts eines Betroffenen in Kenntnis von dem Anhörungstermin

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

    Eine Anhörung wäre zwar entbehrlich, wenn es nur um die Frage des Zugangs oder der Übergabe einer Unterlage ginge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für Absendung einer Ladung per Fax).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 97/19

    Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids

    Diese war auch nicht wegen der Feststellung erforderlich, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen am 27. Februar 2018 Kenntnis von der Abschiebungsanordnung des Bundesamts erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 zur Frage einer erneuten Anhörung zur Feststellung des Eingangs einer Telekopie).
  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2020 - 21 T 191/19
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft (BGH, Beschluss vom 08.02.2018 - V ZB 92/17).
  • LG Berlin, 20.09.2021 - 87 T 354/18

    Unterbringung auf geschlossener psychiatrischen Station eines Krankenhauses nach

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zu der Rechtswidrigkeit der Haft (vgl. dazu die Rechtsprechung des BGH zur Abschiebungs- oder Rückführungshaft: BGH, NVwZ-RR 2014, 864 Rn. 8, beck-online; BGH Beschl. v. 6.4.2017 - V ZB 59/16, BeckRS 2017, 111044 Rn. 7, beck-online; BGH Beschl. v. 8.2.2018 - V ZB 92/17, BeckRS 2018, 2887 Rn. 6, beck-online).
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