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BGH, 08.03.1957 - 2 StR 91/57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 154
- NJW 1957, 758
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.04.1957 - 2 StR 147/57
Rechtsmittel
Für die Entscheidung über die Revision ist nunmehr der Bundesgerichtshof zuständig; bei der Überprüfung hat er das bis zum 31. Dezember 1956 im Saarland gültig gewesene Verfahrensrecht anzuwenden (BGH Beschl. vom 8. März 1957 - 2 StR 91/57 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 29.04.1957 - 2 StR 145/57
Rechtsmittel
Er hat bei der Überprüfung hierbei das bis zum 31. Dezember 1956 im Saarland geltende Verfahrensrecht anzuwenden (BGH Beschluß vom 8. März 1957 - 2 StR 91/57 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 03.04.1957 - 2 StR 75/57
Rechtsmittel
Daß der Bundesgerichtshof nunmehr für die Entscheidung über die Revision zuständig und daß bei deren Überprüfung das im Saarland vor dem 1. Januar 1957 geltende Verfahrensrecht anzuwenden ist, hat der Senat bereits in seinem zur Aufnahme in die amtliche Sammlung vorgesehenen Beschlussevom 8. März 1957 - 2 StR 91/57 ausgesprochen. - BGH, 03.04.1957 - 2 StR 85/57
Rechtsmittel
Daß nunmehr die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegeben und daß bei deren Überprüfung das im Saarland bis zum 1. Januar 1957 geltende Verfahrensrecht anzuwenden ist, hat der Senat bereits in seinem zur Aufnahme in die amtliche Sammlung vorgesehenenBeschlüsse vom 8. März 1957 - 2 StR 91/57 - ausgesprochen.