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   BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67   

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https://dejure.org/1968,59
BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,59)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1968 - 4 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,59)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1968 - 4 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,59)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung einer Tatzeugin in der Abwesenheit des Angeklagten - Notwendigkeit der Vereidigung eines Dolmetschers - Umfang der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 189; StPO § 251

  • rechtsportal.de

    GVG § 189 ; StPO § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 118
  • NJW 1968, 1485
  • MDR 1968, 600
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53

    Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
    Wenn unter den gegenüber Abs. 1 engeren Voraussetzungen dieser Vorschrift (BGH, Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53) schon die Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung, bei der die für eine Vernehmung durch den Richter geltenden Verfahrensvorschriften nicht beachtet zu sein brauchen, verlesen werden darf, so ist nicht einzusehen, warum unter diesen Voraussetzungen nicht auch eine mit einem Formverstoß behaftete richterliche Niederschrift soll verlesen werden dürfen.

    Die sich hieraus ergebenden Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGH, NJW 1953, 1522; Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53).

  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
    Die sich hieraus ergebenden Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGH, NJW 1953, 1522; Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
    Ob eine Vernehmung durch einen Richter oder einen Konsul in England einen wesentlichen Gewinn für die Wahrheitsfindung verspricht, ist allerdings zweifelhaft, muß aber der Entscheidung des Tatrichters überlassen bleiben (s. BGH NJW 1952, 1305).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
    Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter zu entscheiden (BGHSt 13, 300).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    In einem solchen Fall bleibt der Zeuge für die persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung unerreichbar, als nur kommissarisch oder audiovisuell vernehmbarer Zeuge ist er ein völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH JR 1984, 129; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14; BGH NStZ 2004, 347, 348).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Die Bemühungen, die Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120; Beschluss vom 6. Mai 1997 - 1 StR 169/97, BGHR StPO § 251 Bemühungen 1; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 251 Rn. 13).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Dabei ist die in § 244 Abs. 2 StPO normierte Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung zu berücksichtigen (BGHSt 22, 118, 120).
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