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   BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 36/88   

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https://dejure.org/1989,20287
BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 36/88 (https://dejure.org/1989,20287)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1989 - VIII ZB 36/88 (https://dejure.org/1989,20287)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1989 - VIII ZB 36/88 (https://dejure.org/1989,20287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Erfordernis von Maßnahmen zur Verhinderung des Einwurfs von Postsendungen an einen vom Beklagten nicht benutzten Briefkasten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung -

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 36/88
    Selbst wenn eine Nachricht über die Zustellung nach einem der Partei bekannten Verkündungstermin längere Zeit ausbleibt, ist sie nicht gehalten, sich zu erkundigen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1988 - IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835); das gilt jedenfalls für den hier in Betracht kommenden Zeitraum von etwa 7 Wochen.
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZB 14/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 36/88
    Ebensowenig kann ein den Beklagten zuzurechnendes Verschulden ihres erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) darin gesehen werden, daß er nicht seinerseits rückfragte, als eine Antwort der Beklagten auf das Informationsschreiben über längere Zeit ausblieb (anders für den Fall, daß die Partei ein kaufmännisch eingerichtetes Unternehmen ist, vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1985 - VII ZB 14/85, VersR 1986, 36).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - VIII ZB 36/88
    Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443).
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