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   BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99   

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https://dejure.org/2000,4149
BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99 (https://dejure.org/2000,4149)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2000 - 3 StR 437/99 (https://dejure.org/2000,4149)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2000 - 3 StR 437/99 (https://dejure.org/2000,4149)
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Sexueller Mißbrauch in Kasachstan

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, materielle Strafbarkeit nach dem Tatortrecht genügt, auf tatsächliche Verfolgbarkeit (hier: Frage der Verjährung) kommt es nicht an

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine mögliche Verjährung der Tat nach den Strafvorschriften am Tatort

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung des deutschen Strafrechts für einen Deutschen wegen der in seiner damaligen Heimat Kasachstan begangenen beiden Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern - Ruhen der Strafverfolgungsverjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers - Geltung ...

  • Judicialis

    StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung bei Auslandstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    Auszug aus BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99
    Anders als möglicherweise bei § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, der allein durch das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege gerechtfertigt ist (vgl. BGHR StGB § 7 II Strafbarkeit 2), ist es hier ausreichend, daß die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 7 Rdn. 17, 11; Lackner in Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 7 Rdn. 2).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Zum anderen ist unklar, ob die vom Angeklagten begangenen Taten in der Türkei mit Strafe bedroht sind, wobei der Senat dazu neigt, trotz des für alle Varianten des § 7 StGB einheitlichen Bezugs auf eine "am Tatort mit Strafe" bedrohte Tat im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Zuständigkeit der deutschen Strafgerichte davon abhängig zu machen, dass die Tat am Tatort nicht nur strafbar, sondern auch verfolgbar ist (offen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1; Beschluss vom 31. März 1993 - StB 4/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Maßgeblich ist die Rechtslage zur Tatzeit (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 72; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; LK-StGB/Werle/Jeßberger, 13. Aufl., § 7 Rn. 12; S/S-Eser/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 7 Rn. 8; MüKo-StGB/Ambos, 4. Aufl., § 7 Rn. 4).

    Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es für die Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit im Tatortstaat an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 Rn. 8 und vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - StB 4/93 Rn. 3, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 und vom 24. Juni 1992 - StB 8/92 Rn. 7 ff., BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1).

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