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   BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04   

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https://dejure.org/2005,5353
BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04 (https://dejure.org/2005,5353)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2005 - 4 StR 569/04 (https://dejure.org/2005,5353)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2005 - 4 StR 569/04 (https://dejure.org/2005,5353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die Verurteilung hinaus; Zweck der Resozialisierungsförderung; mögliche Auswirkung bei getilgten oder tilgungsreifen Verurteilungen hinsichtlich des Hanges bei der Sicherungsverwahrung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitberücksichtigung eines früheren Geschehens durch das Landgericht bei der Prüfung eines Hangs des Angeklagten; Greifen des Normzwecks des Verwertungsverbots bei nicht stattgefundener Verurteilung des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 246 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung früherer Taten, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, zu Lasten des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 397
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00

    Verwertungsverbot; Bundeszentralregistergesetz; Anordnung von

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04
    Der Senat braucht daher hier nicht die Frage zu entscheiden, ob § 51 Abs. 1 BZRG auch der Berücksichtigung von getilgten oder tilgungsreifen Verurteilungen bei der Beurteilung des Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB entgegensteht (so BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00 = StV 2002, 479; vgl. hierzu auch Rebmann/Uhlig aaO § 51 Rdn. 42).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04
    Der Bundesgerichtshof hat daher ein Verwertungsverbot in einem Fall verneint, in dem das frühere Verfahren durch Einstellung geendet hatte (BGHSt 25, 64).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Das Bekanntwerden eines Gesetzesverstoßes, der nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung geahndet worden ist, ist nicht in gleicher Weise wie der aus einer Verurteilung herrührende Strafmakel geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (Urteile vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 62.73 - BVerwGE 46, 205 und vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 S. 30; vgl. ferner BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72 - BGHSt 25, 64 und Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04 - NStZ 2005, 397 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Ein Verwertungsverbot - auch in analoger Anwendung der Regelungen - ist daher zu verneinen, wenn das maßgebliche Verfahren, wie vorliegend, durch Einstellung geendet hatte (BVerwG, Beschlüsse vom 28.04.1998 - 3 B 174.97 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101, vom 03.12.1973 - I D 62.73 -, NJW 1974, 286; BGH, Beschluss vom 08.03.2005 - 4 StR 569/04 -, NStZ 2005, 397, Urteile vom 19.07.1972 - 3 StR 66/72 -, NJW 1973, 66, vom 06.12.1972 - 2 StR 499/72 -, NJW 1973, 289; OVG Bremen, Beschluss vom 19.07.1996 - 2 B 45/96 -, Juris; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Auflage, § 51 RdNr. 49, Rebmann/Uhlig, BZRG, § 51 RdNr. 8; Schweckendieck, NStZ 1994, 418).
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Denn Sinn und Zweck der Verwertungsverbote ist die Förderung der Resozialisierung verurteilter Straffälliger, indem diese vom Strafmakel der Verurteilung befreit werden, den es im Fall eingestellter Ermittlungsverfahren nicht gibt (Senatsbeschluss, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1973 - I D 62.73 -, NJW 1974, 286; BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04 -, juris).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Soweit der 4. Strafsenat in einer späteren, vom Landgericht für seine Rechtsauffassung in Anspruch genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 8) in einem nicht tragenden Hinweis ohne nähere Begründung Zweifel an dieser Rechtsprechung angemeldet hat, teilt der Senat diese Bedenken aus den vorstehenden Gründen nicht.
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Eine erweiternde Auslegung des § 51 Abs. 1 BZRG mit der Folge einer Erstreckung des Verwertungsverbotes auch auf diese Fälle kommt mit Blick auf den Wortlaut ("Eintragung über eine Verurteilung'), den Zweck der Vorschrift (Beseitigung des Strafmakels, Förderung der Resozialisierung des Verurteilten) und ihren Ausnahmecharakter nicht in Betracht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397; Bücherl in BeckOK, 39. Edition, § 51 BZRG Rn. 7 mwN).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16

    Zulässigkeit der Verwertung früherer Sachverständigengutachten zur Prüfung des

    Sie sind zudem überhaupt nicht anwendbar bzgl. der Verwertung von Erkenntnissen aus Verfahren, die mit einem Freispruch des Betreffenden endeten (BGH NStZ 2005, 397).
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Denn wäre es wegen früherer Taten nicht zu einer Verurteilung gekommen, hätten diese durchaus im Rahmen der vorliegenden Hauptverhandlung festgestellt und zu Beweiszwecken verwertet werden können (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 8).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Für die Erörterung von Persönlichkeitsmerkmalen, die einen Hang begründen können, hat der Senat diese Möglichkeit in Erwägung gezogen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397, 398; enger: Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Auf der anderen Seite konnte insoweit nicht außer Acht bleiben, dass er insbesondere den Warneffekt des früheren Verfahrens beim Amtsgericht Bad Säckingen unbeachtet lies (BGHSt 25, 64; vgl. auch BGH NStZ 2005, 397).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der

    Diese ist in diesem Zusammenhang nicht anders zu behandeln als der Fall der Einstellung wegen Verjährung oder Strafunmündigkeit (vgl. BGH 4. Strafsenat - 4 StR 569/04 - vom 8. März 2005).
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