Rechtsprechung
BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme durch das Revisionsgericht (Zuständigkeit des judex a quo bis zum Eingang der Akten beim Rechtsmittelgericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksame Rücknahme der Revision und Bindung daran
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 § 346 Abs. 2
Form und Nachweis der Vollmacht bei Rücknahmeerklärung durch den Verteidiger; Feststellen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 211
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 28.05.2013 - 3 StR 426/12
Anforderungen an die Einlegung einer zugunsten des Angeklagten eingelegten …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211 mwN). - OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Anforderungen an die Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Berufung im …
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212). - BGH, 27.03.2019 - 4 StR 597/18
Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Angeklagten; …
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186; vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212).Hierdurch konnte die erfolgte wirksame Revisionsrücknahme nicht widerrufen oder sonst zurückgenommen werden, da die Rechtsmittelrücknahme als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, aaO; vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, aaO; vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 258).
- BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).Die Rücknahmeerklärung enthält regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ-RR 2005, 211; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7 jeweils m.w.N.).
- BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06
Rechtsmittelverzicht durch Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten; anwaltliche …
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211). - BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16
Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der …
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211). - BGH, 01.02.2006 - 2 StR 552/05
Rücknahme einer Revision durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung; keine …
Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).Die Rücknahmeerklärung enthält regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ-RR 2005, 211; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7 jeweils m.w.N.).
- BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision
Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07). - BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13
Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer …
Für diese Ermächtigung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (Senatsbeschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 302 Rn. 32). - BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10
Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des …
Jedenfalls ist nach einer Entscheidung durch den iudex a quo und bei Fortbestehen des Streites das Rechtsmittelgericht zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; und vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211). - BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam …
- BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07
Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame …
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13
Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen …
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10
Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis; …
- BGH, 14.09.2006 - 4 StR 300/06
Zuständigkeit für das Feststellen einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme
- OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
Berufung: (Un-)Zulässigkeit der Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei …
- OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur …
- BGH, 18.02.2021 - 4 StR 447/20
Revision (Zurücknahme und Verzicht: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Streit …