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   BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05   

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https://dejure.org/2006,10740
BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05 (https://dejure.org/2006,10740)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2006 - 2 StR 600/05 (https://dejure.org/2006,10740)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2006 - 2 StR 600/05 (https://dejure.org/2006,10740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs; Notwendigkeit der Änderung des Schuldspruchs

  • Judicialis

    StGB § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 78 b; ; StGB § 176 Abs. 1 aF; ; StGB § 176 a Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b
    Ruhen bei im Zeitpunkt des Inkrafttretens unverjährten Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
    Daran schloss sich dann die zehnjährige Verjährungsfrist des § 176 Abs. 1 StGB aF an (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5), die in keinem der Fälle bei der Unterbrechung durch den Durchsuchungsbeschluss vom 2. November 2004 abgelaufen war.
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
    Allerdings hält die tateinheitliche Verurteilung wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB nach der vom Senat im Urteil vom 25. Januar 2006 (2 StR 345/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) nunmehr vertretenen Rechtsauffassung der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil das Landgericht, welches bei seinem Urteil der mittlerweile aufgegebenen Senatsentscheidung in NStZ 2004, 440 gefolgt ist, keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob das Tatopfer seine schutzlose Lage bemerkt und nur im Hinblick darauf auf Gegenwehr verzichtet hat.
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
    Allerdings hält die tateinheitliche Verurteilung wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB nach der vom Senat im Urteil vom 25. Januar 2006 (2 StR 345/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) nunmehr vertretenen Rechtsauffassung der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil das Landgericht, welches bei seinem Urteil der mittlerweile aufgegebenen Senatsentscheidung in NStZ 2004, 440 gefolgt ist, keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob das Tatopfer seine schutzlose Lage bemerkt und nur im Hinblick darauf auf Gegenwehr verzichtet hat.
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