Rechtsprechung
BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 78b StGB; 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Verfolgungsverjährung (Ruhen); Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wahrnehmung durch das Opfer) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs; Notwendigkeit der Änderung des Schuldspruchs
- Judicialis
StGB § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 78 b; ; StGB § 176 Abs. 1 aF; ; StGB § 176 a Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78b
Ruhen bei im Zeitpunkt des Inkrafttretens unverjährten Taten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97
Sexueller Missbrauch von Kindern
Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
Daran schloss sich dann die zehnjährige Verjährungsfrist des § 176 Abs. 1 StGB aF an (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5), die in keinem der Fälle bei der Unterbrechung durch den Durchsuchungsbeschluss vom 2. November 2004 abgelaufen war. - BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
Allerdings hält die tateinheitliche Verurteilung wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB nach der vom Senat im Urteil vom 25. Januar 2006 (2 StR 345/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) nunmehr vertretenen Rechtsauffassung der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil das Landgericht, welches bei seinem Urteil der mittlerweile aufgegebenen Senatsentscheidung in NStZ 2004, 440 gefolgt ist, keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob das Tatopfer seine schutzlose Lage bemerkt und nur im Hinblick darauf auf Gegenwehr verzichtet hat. - BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03
Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere …
Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
Allerdings hält die tateinheitliche Verurteilung wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB nach der vom Senat im Urteil vom 25. Januar 2006 (2 StR 345/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) nunmehr vertretenen Rechtsauffassung der rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil das Landgericht, welches bei seinem Urteil der mittlerweile aufgegebenen Senatsentscheidung in NStZ 2004, 440 gefolgt ist, keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob das Tatopfer seine schutzlose Lage bemerkt und nur im Hinblick darauf auf Gegenwehr verzichtet hat.
- BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …
Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).