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   BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11   

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https://dejure.org/2012,9033
BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,9033)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - VII ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,9033)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - VII ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,9033)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 631 BGB, § 644 BGB
    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur vor der Abnahme durch einen Drittunternehmer beschädigter Leistungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 631
    Abgrenzung von Mangelbeseitigungsarbeiten und Neuabschluss eines Werkvertrags mit Vergütungspflicht bei Reparatur

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Auftrags bei vorheriger Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und vorheriger Beschädigung des Werkes vor Abnahme durch einen Drittunternehmer

  • rewis.io

    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur vor der Abnahme durch einen Drittunternehmer beschädigter Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 644 Abs. 1 S. 1; VOB/B § 6 Nr. 5
    Vergütung eines Auftrags bei vorheriger Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und vorheriger Beschädigung des Werkes vor Abnahme durch einen Drittunternehmer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer repariert eigene Leistung: Anspruch auf Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reparaturauftrag vor Abnahme

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungsanspruch bei Beschädigung der ursprünglich geschuldeten Werkleistung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütungspflicht des Auftraggebers für in Auftrag gegebene Reparaturen von durch Dritte vor Abnahme beschädigte Leistungen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Beschädigung der Leistung vor Abnahme: Zusatzvergütung für Reparatur?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Beschädigung der Leistung vor Abnahme: Zusatzvergütung für Reparatur?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusatzvergütung für Reparaturen vor Abnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zusatzvergütung für Reparaturen vor Abnahme // Repariert der Auftragnehmer vor Abnahme das von ihm erbrachte aber von einem Drittunternehmer beschädigte Werk, so begründet dies bei ausdrücklicher Vereinbarung eine zusätzliche Vergütungspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflichtige Beauftragung zur Mängelbeseitigung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung vor Abnahme beschädigt: Zusatzvergütung für Reparatur! (IBR 2012, 248)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeberanordnung trotz Bedenkenhinweis: Enthaftung für Mängel und Mehrvergütung! (IBR 2013, 1034)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2105
  • MDR 2012, 578
  • NZBau 2012, 432
  • WM 2012, 2208
  • BauR 2012, 946
  • BauR 2013, 507
  • BauR 2013, 852
  • ZfBR 2012, 446
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04

    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11
    Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Sie stehen im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Auftragnehmer aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Auftragnehmer trotz Vereinbarung einer Vergütung in der Regel nicht ein zweites Mal auf Grund einer Nachtragsvereinbarung Bezahlung verlangen kann, wenn eine bestimmte Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt wird (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

  • KG, 27.08.2019 - 21 U 160/18

    Mehrvergütungsanspruch bei nachträglicher Weiterung des baulichen

    Dies gälte selbst dann, wenn die Beklagte der Klägerin entgegen dieser Erkenntnis wegen der in Rede stehenden Leistung ausdrücklich eine Mehrvergütung zugesagt haben sollte; vor dem Hintergrund der Auslegung der vertraglichen Preisvereinbarung ist eine solche Zusage nicht bindend, solange in ihr nicht der Verzichts- bzw. Vergleichswille des Bestellers zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04), woran es hier fehlt (vgl. Anlage K 7).
  • KG, 06.08.2021 - 21 U 19/21

    Coronabedingte Kündigung eines Vertrags über gastronomische Dienstleistungen zur

    Deshalb ist es anerkannt, dass der Besteller eines Werkvertrags sogar durch eine zusätzliche Vereinbarung im Zweifel keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch zugunsten des Werkunternehmers begründet, wenn ein solcher auf Grundlage des unmodifizierten Vertrags nicht bestünde (BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Retzlaff in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 631 BGB, Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2016 - 10 U 132/13

    Haftung des Architekten: Wahlrecht des Bauherrn zwischen dem gesamtschuldnerisch

    In diesem Fall ist die aufgrund der Nachtragsvereinbarung erbrachte Leistung eine schon durch den ursprünglichen Vertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 26/27; BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 17).

    Ob dies - ausnahmsweise - der Fall ist, ist eine Frage der Auslegung der Nachtragsvereinbarung (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 30; BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 18).

  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Richtig ist nämlich insoweit, dass der Auftragnehmer auch aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines anderen Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 1; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, Rn. 30, alle juris).

    Eine Vergütungspflicht entsteht vielmehr nur dann, wenn sich der Auftraggeber damit - etwa im Wege des Anerkenntnisses oder des Vergleichs - einverstanden erklärt hat, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die evtl. schon bestehende Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers zu zahlen (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 -, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 5. April 2016 - 11 U 79/15 -, Rn. 12, juris; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil, Rn. 5 a.E.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 1396).

    Indem sie nicht von vornherein darauf bestand, dass die Klägerin diese Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages selbst zu tragen hat, sondern diese mit einem entgeltlichen Nachtrag beauftragte, begründete sie aus Sicht der Klägerin die Erwartung, hierfür grundsätzlich auch einen Werklohn - in Übereinstimmung mit den weiteren vertraglichen Regelungen - zu zahlen (ebenso: BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 19, juris).

  • KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21

    Mehrvergütungsanspruch eines Bauunternehmers bei einer notwendigen

    Der Unternehmer kann dann die objektiv nicht berechtigte Mehrvergütung entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung grundsätzlich nicht beanspruchen (BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11).
  • LG Dessau-Roßlau, 12.07.2019 - 2 O 620/18

    Werklohnforderung aus einer Nachtragsvereinbarung über Erdarbeiten bei einem

    Dies ist z. B. der Fall, wenn der Auftraggeber mit der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbstständig anerkennen wollte oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung der ungeklärten Leistungs- und Abrechnungspflicht zu den Änderungs- und Nachtragsleistungen miteinander verglichen haben (z.B. BGH NZBau 2012, 432; BGH NZBau 2005, 453, 454; Kapellmann/Messerschmidt, Rn. 30 zu § 14 VOB/B).

    Denn die Auslegung der Vereinbarung hat nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Vergleichs und des Anerkenntnisses zu erfolgen, sondern das gesamte Verhalten der Beklagten im Rahmen der Beauftragung zu berücksichtigen (BGH NZBau 2012, 432).

  • OLG Stuttgart, 02.03.2021 - 10 U 57/14

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Vergütung für Geothermiearbeiten;

    Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 -, juris; BGH, Urteil vom 08. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Celle, 09.05.2012 - 14 U 147/10

    VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch für Reparaturleistungen wegen Beschädigung

    In seinem Urteil vom 8. März 2012 (VII ZR 177/11) hat der BGH wie folgt entschieden:.
  • OLG Köln, 29.02.2016 - 11 U 79/15

    Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Leistungen auf Grund einer Nachtrag

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbstständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben (BGH NJW-RR 2005, 1179 = NZBau 2005, 453; NJW 2012, 2105 = NZBau 2012, 432; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil Rdn. 5 a.E.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 1396).
  • OLG Köln, 05.04.2016 - 11 U 79/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbstständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben (BGH NJW-RR 2005, 1179 = NZBau 2005, 453; NJW 2012, 2105 = NZBau 2012, 432; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil Rdn. 5 a.E.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 1396).
  • OLG München, 11.03.2014 - 9 U 1477/13

    Mündliche Vergütungsvereinbarung geht vereinbartem Schriftformerfordernis vor!

  • OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18

    Werklieferungsvertrag über eine Radprüfanlage für Eisenbahnräder: Voraussetzungen

  • LG Essen, 05.07.2018 - 43 O 74/17

    Bindungswille bei Vertragsschluss

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