Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7471
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 StR 417/15 (https://dejure.org/2016,7471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 230 StGB; § 239 StGB; § 261 StPO; § 271 StPO; § 274 StPO; § 374 StPO; § 376 StPO; § 17 JGG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung (Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Interesse an der öffentlichen Klage; Schreibversehen; Zusammentreffen von Offizialdelikt und Privatklagedelikt); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 230 StGB, § 264 Abs 1 StPO, § 376 StPO
    Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch Anklageerhebung; Zusammentreffen von Privatklage- und Offizialdelikt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 223 Abs. 1 StGB, § 77b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 376 StPO, § 374 StPO, § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 223 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO, § 239 Abs. 1 StGB, § 16 Abs. 4 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 47 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Freiheitsberaubung: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch Anklageerhebung; Zusammentreffen von Privatklage- und Offizialdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • rechtsportal.de

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung; Einheitliche Verfahrensführung bei Zusammentreffen eines Privatklage- und eines Offizialdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperverletzung - und das besondere öffentliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsberaubung - wenn der Schlüssel von innen steckt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Öffentliches Interesse" kann auch "besonderes öffentliches Interesse" heißen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 680
  • NStZ-RR 2018, 167
  • StV 2016, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Damit hat die Jugendkammer nicht bedacht, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein allenfalls geringes Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11

    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt stimmige Rechtfolgenentscheidung zu ermöglichen, hat der Senat auch die Kompensationsentscheidung aufgehoben, die im Übrigen Bedenken begegnete (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Denn bei dem Ausspruch über eine Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer handelt es sich gerade nicht um eine in Relation zur Strafhöhe stehende Entscheidung; nach dem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuwendenden "Vollstreckungsmodell' ist der Ausgleich für das erlittene Verfahrensunrecht von Fragen des Unrechts, der Schuld und der Strafhöhe zu trennen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Entgegen der Auffassung des Revisionsführers in seiner Gegenerklärung ist das berichtigte Protokoll auch allein maßgeblich; der Vorsitzende der Strafkammer hat das Protokollberichtigungsverfahren ordnungsgemäß nach Maßgabe der im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2007 (GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 315 ff.) entwickelten Anforderungen durchgeführt.
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 590/00

    Freiheitsberaubung; Begriff des Einsperrens (Überwindbarkeit)

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Dazu kann es ausreichen, dass eine unüberwindliche psychische Schranke vor einer Flucht besteht, etwa aus Angst vor weiteren Sanktionen oder Gewalthandlungen des Einsperrenden (BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 590/00, NStZ 2001, 420 mwN).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
    Darin, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage auf einen dem Antragserfordernis unterliegenden Vorwurf erstreckt, liegt - wenn keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349 mwN).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    In einem solchen Fall kommt dem Erziehungsgedanken allerdings bereits bei der Bestimmung von Art und Dauer der jugendrechtlichen Sanktion ein - wenn überhaupt - allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680 f.).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Denn dem Erziehungsgedanken kommt bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion eines bei Verurteilung erwachsenen Angeklagten nur ein geringes Gewicht zu (BGH NStZ 2016, 101, Rn. 5 bei juris; BGH NStZ 2016, 680, Rn. 19 bei juris; ebenso Brunner/Dölling, a.a.O. § 18 JGG Rn. 31; zur gänzlichen Ablehnung einer Erziehung Erwachsener durch andere Vertreter der Literatur siehe bereits oben unter a)).

    Während in den beiden oben genannten Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erstinstanzliche Strafaussprüche beanstandet wurden, weil dem Erziehungsgedanken gegenüber einem bei Aburteilung 23 Jahre und sieben Monate alten Angeklagten bzw. gegenüber zwei zum Zeitpunkt der Aburteilung 24 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten zu viel Gewicht beigemessen worden sei (BGH NStZ 2016, 101 und NStZ 2016, 680), missbilligte z.B. der.

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 114/16

    Strafantragserfordernis beim Diebstahl geringwertiger Sachen (keine konkludente

    Diese Erklärung ist insbesondere nicht (konkludent) damit zum Ausdruck gebracht, dass sie die Anklage auf das Entwenden des Mobiltelefons erstreckt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Der 3. Senat hob das Urteil jeweils im Rechtsfolgenausspruch auf, da die Jugendkammer nicht bedacht habe, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein allenfalls geringes Gewicht zukomme (BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, juris Rn. 19, NStZ 2016, 680, 681).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17; Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat; vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
    Das kann etwa durch Anklageerhebung (BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 6; BGH NStZ 2016, 680) oder durch entsprechenden Antrag auf Erlass eines Strafbefehls geschehen (BeckOK StGB/Eschelbach, 51. Ed. 1.11.2021, StGB § 230 Rn. 18.1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht