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   BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14   

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https://dejure.org/2016,6779
BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14 (https://dejure.org/2016,6779)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - EnZR 50/14 (https://dejure.org/2016,6779)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - EnZR 50/14 (https://dejure.org/2016,6779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 BGB, § 21 EnWG, §§ 21 ff EnWG, § 23a EnWG
    Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelt: Darlegung der Billigkeit der Netzentgelte durch den Netzbetreiber; Erschütterung der Indizwirkung einer Entgeltgenehmigung

  • IWW

    § 142 ZPO, § ... 74 EnWG, Art. 37 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 13 der Richtlinie 2009/72/EG, Richtlinie 2003/54/EG, Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. h, Abs. 8 der Richtlinie 2003/54/EG, Richtlinie 96/92/EG, §§ 30, 63 Abs. 3 EnWG, Art. 102 AEUV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Netzentgeltrückforderungsprozess; Erschütterung der Indizwirkung der Entgeltgenehmigung durch geeigneten Vortrag des Netznutzers

  • rewis.io

    Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelt: Darlegung der Billigkeit der Netzentgelte durch den Netzbetreiber; Erschütterung der Indizwirkung einer Entgeltgenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Netzentgeltrückforderungsprozess; Erschütterung der Indizwirkung der Entgeltgenehmigung durch geeigneten Vortrag des Netznutzers

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelt: Darlegung der Billigkeit der Netzentgelte durch den Netzbetreiber; Erschütterung der Indizwirkung einer Entgeltgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
    Danach müssen die Beteiligten einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit insbesondere die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 78, 95; 93, 213, 236; NJW 2001, 2531 mwN).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
    Danach müssen die Beteiligten einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit insbesondere die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 78, 95; 93, 213, 236; NJW 2001, 2531 mwN).
  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Netzentgeltrückforderungsprozess (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2012 - EnZR 105/10, RdE 2012, 382 Rn. 33 ff. mwN  - Stromnetznutzungsentgelt V).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
    a) Gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist das letztinstanzliche innerstaatliche Gericht, bei dem sich eine entscheidungserhebliche Frage über die Auslegung von Handlungen der Organe der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV) stellt, zur Anrufung des Unionsgerichtshofs verpflichtet, es sei denn, dass die betreffende unionsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21  - C.I.L.F.I.T.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - EnZR 50/14
    Danach müssen die Beteiligten einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit insbesondere die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 78, 95; 93, 213, 236; NJW 2001, 2531 mwN).
  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Vorwurf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorwurf eines

    b) Diese Ausführungen rechtfertigen aus mehreren Gründen weder den vom Kläger erhobenen Vorwurf einer Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch den Vorwurf eines Verstoßes gegen das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgende Erfordernis grundsätzlicher prozessualer Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2017, 3507 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - EnZR 50/14, RdE 2016, 401 Rn. 4; Urteil vom 22. März 2016 - VI ZR 168/14, NJW 2016, 1963 Rn. 10; jeweils mwN).
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