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BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13 |
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§ 10 Abs 3 VersAusglG, Art 3 Abs 3 S 1 GG
Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Wege der internen Teilung zu übertragenden Ausgleichswerts - IWW
§ 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, § ... 10 Abs. 3 VersAusglG, § 32 a Abs. 2 Satz 1 VBLS, § 11 Abs. 1 VersAusglG, § 11 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, Art. 3 Abs. 2 GG, § 13 VersAusglG, § 5 Abs. 1 VersAusglG, §§ 39 ff. VersAusglG, § 45 Abs. 1 VersAusglG, § 45 Abs. 3 VersAusglG, § 36 VBLS, § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, § 5 Abs. 3 VersAusglG, § 5 Abs. 1, 3 VersAusglG, § 1 Abs. 1 VersAusglG, § 11 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG, § 32 a Abs. 2 Satz 2 VBLS, § 35 Abs. 1 VBLS, §§ 68, 255 a SGB VI, § 47 Abs. 4 Satz 2 VersAusglG, § 47 Abs. 5 VersAusglG, § 47 Abs. 2 VersAusglG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 VBLS, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 32 a VBLS, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/113/EG, § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG, Art. 8 des SEPA-Begleitgesetzes, Richtlinie 2006/54/EG, Richtlinie 2004/113/EG
- Wolters Kluwer
Berechnung des Ausgleichswerts eines Anrechts aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes i.R. des Versorgungsausgleichs; Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen ...
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Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Wege der internen Teilung zu übertragenden Ausgleichswerts
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Berechnung des Ausgleichswerts eines Anrechts aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes i.R. des Versorgungsausgleichs; Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen ...
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Berechnung des Ausgleichswerts eines Anrechts aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes i.R. des Versorgungsausgleichs; Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen ...
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Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Wege der internen Teilung zu übertragenden Ausgleichswerts
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 02.05.2012 - 604 F 1126/08
- OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 871
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.03.2017 - XII ZB 385/15
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung geringfügiger Anrechte bei Tod eines …
Zwar gehört der 1957 geborene Ehemann zu den sogenannten rentenfernen Jahrgängen, so dass an sich der Ehezeitanteil des erworbenen Anrechts durch den Tatrichter neu festzustellen wäre, sobald die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge neu geregelt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 663/13 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 815/18
Beschwerdeverfahren im Streit um Ausgleich von zwei Anrechten der privaten …
Der Bundesgerichtshof hat aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in drei Entscheidungen vom 08.03.2016 (XII ZB 582/16 = FamRZ 2017, 870, XII ZB 663/16 = FamRZ 2017, 871, XII ZB 697/13 = FamRZ 2017, 863 mit Anm. Borth, S. 871) den Schluss gezogen, dass die Heranziehung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln und den darauf beruhenden Barwertfaktoren durch die VBL und andere Zusatzversorgungsträger des öffentlichen Dienstes nicht mehr zulässig sei. - OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 4 UF 166/14
Abänderungsverfahren: Wertzuwachs des zu teilenden Anrechts
Beim Ausgleich dieses Anrechts legt der Senat den vom Versorgungsträger mitgeteilten Ausgleichswert zugrunde, da die Auskunft vor dem 01.01.2013 (04.09.20012) erteilt wurde (vergl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2017, XII 582/16, XII ZB 663/13, XII ZB 697/13).
- OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 4 UF 86/17
Versorgungsausgleich: Zu übertragendes Anrecht nach § 10 Abs. 1 VersAusglG kein …
Der deutsche Gesetzgeber hat als Reaktion auf diese Entscheidung den Versicherern beim Abschluss neuer Rentenversicherungen mit Wirkung erst zum 21.12.2012, also für die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Neuverträge die Verwendung geschlechtsspezifischer Tarife untersagt (vgl. zur Relevanz für den Ausgleich von Anrechten bei der VBL und anderen Zusatzversorgungsträgern des öffentlichen Dienstes BGH FamRZ 2017, 870; FamRZ 2017, 871; FamRZ 2017, 863). - OLG Celle, 27.11.2015 - 10 UF 59/15
Kürzung einer Beamtenversorgung wegen weiterer ehezeitlicher Anrechte: …
Angesichts dieses deutlichen Unterschreitens der Bagatellgrenze kann auch nicht einmal davon ausgegangen werden, dass im Falle einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Rechtsbeschwerdeverfahren XII ZB 663/13, die etwa zu einer anderweitigen Handhabung der internen Teilung von ehezeitlichen Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und insbesondere bei der weiteren Beteiligten zu 3 führen würde, die Geringfügigkeitsgrenze noch überschritten werden könnte. - OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15
Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich
Das Amtsgericht nahm insoweit mit Blick auf die damals anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahren zur Frage der Verwendung geschlechtsneutraler Barwertfaktoren (OLG Celle FamRZ 2014, 305; vgl. nachgehend BGH NZFam 2017, 396) sowie der Zulässigkeit der Ermittlung des Ehezeitanteils durch hälftige Teilung des Barwerts (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2016, Az. 6 UF 229/16, zit, n. juris; vgl. nachgehend BGH FamRZ 2017, 870) fehlende Entscheidungsreife an. - OLG Frankfurt, 17.09.2019 - 4 UF 273/17
Versorgungsausgleich: Rechnungsgrundlagen für gleichwertige Teilhabe bei interner …
Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren bei der Ermittlung des (intern zu teilenden) Ausgleichswerts von Anrechten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (BGH FamRZ 2017, 863; FamRZ 2017, 870; FamRZ 2017, 871) stehen der Beibehaltung des für das auszugleichende Anrecht geltenden geschlechtsspezifischen Tarifs nicht entgegen. - OLG Köln, 06.01.2015 - 12 UF 91/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten mit geringem …
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss liegt dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor (BGH, XII ZB 663/13). - OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19
Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus …
Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren bei der Ermittlung des (intern zu teilenden) Ausgleichswerts von Anrechten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (BGH, FamRZ 2017, 863; FamRZ 2017, 870; FamRZ 2017, 871) stehen der Beibehaltung des für das auszugleichende Anrecht geltenden geschlechtsspezifischen Tarifs nicht entgegen. - OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 9 UF 151/20 Die weitere Beteiligte zu 2. hat richtigerweise die ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte (39,79) auf der Basis der biometrischen Faktoren des jeweils Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert umgerechnet und die Hälfte dieses Barwerts - gekürzt um die Hälfte der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG - auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte zurückgerechnet (BGH, Beschluss vom 08.03.2017, XII ZB 663/13, FamRZ 2017, 863).
- OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 8 UF 104/17
Startgutschriften für "rentenferne Jahrgänge" bilden hinreichende Grundlage für …
- OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 10 UF 236/14
Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache
- OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 9 UF 151/20