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   BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17   

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https://dejure.org/2018,11788
BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17 (https://dejure.org/2018,11788)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2018 - 3 StR 571/17 (https://dejure.org/2018,11788)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2018 - 3 StR 571/17 (https://dejure.org/2018,11788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (eingeschränkter Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Lückenhaftigkeit; fehlende Auseinandersetzung mit einem für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkt; sich aufdrängender Einfluss auf das Beweisergebnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehen von potentiell belastenden Indiztatsachen durch den Richter in seine Beweiswürdigung bzgl. Gehilfenvorsatzes; Freispruch durch Zweifel an der Täterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Einbeziehen von potentiell belastenden Indiztatsachen durch den Richter in seine Beweiswürdigung bzgl. Gehilfenvorsatzes; Freispruch durch Zweifel an der Täterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 18. September 2008 - 3 StR 296/08, juris Rn. 4) oder die Beweise nicht erschöpfend würdigt (BGH, Urteile vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 18. September 2008 - 3 StR 296/08, juris Rn. 4) oder die Beweise nicht erschöpfend würdigt (BGH, Urteile vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn es an der Auseinandersetzung mit einem für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, der geeignet ist, das Beweisergebnis zu beeinflussen, fehlt und dessen Erörterung sich aufdrängt (vgl. KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 82 mwN; BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, juris Rn. 24; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Rücknahme eines Geständnisses);

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 18. September 2008 - 3 StR 296/08, juris Rn. 4) oder die Beweise nicht erschöpfend würdigt (BGH, Urteile vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Hinzu kommt, dass - entgegen missverständlicher Formulierungen im Urteil - Beihilfe auch mit Eventualvorsatz geleistet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 18. September 2008 - 3 StR 296/08, juris Rn. 4) oder die Beweise nicht erschöpfend würdigt (BGH, Urteile vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
    Lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn es an der Auseinandersetzung mit einem für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, der geeignet ist, das Beweisergebnis zu beeinflussen, fehlt und dessen Erörterung sich aufdrängt (vgl. KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 82 mwN; BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, juris Rn. 24; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Zwar verpflichtet § 261 StPO das Tatgericht, alle festgestellten Tatumstände und Beweisergebnisse, soweit sie für oder gegen den Angeklagten sprechen können oder beide Möglichkeiten zulassen, einer umfassenden Würdigung zu unterziehen; diese ist in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; vom 8. März 2018 - 3 StR 571/17, juris Rn. 6; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 261 Rn. 6, § 267 Rn. 12).
  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20

    Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise liegt nur dann vor, wenn sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2018 - 3 StR 571/17 Rn. 6 und vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 3 Ss 131/22

    Tatbestand der Volksverhetzung ist im Hinblick auf grundrechtlich geschützte

    Das Tatgericht muss sich daher mit allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen bzw. wenn sich ihre Erörterung aufdrängt (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 57, 58; BGH, Urt. v. 08.03.2018 - 3 StR 571/17 Rn. 6, juris).
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