Rechtsprechung
BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG;§ 73 Abs. 1 StGB.
Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem Rechnungsschreiben: kein Weiterreichen ersparter Aufwendungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung durch Handel mit Kupferkathoden i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 -2; StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1
Steuerhinterziehung durch Handel mit Kupferkathoden i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"; Einziehung des Wertes von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.10.2022 - 246 Js 925/14
- LG Berlin, 05.10.2022 - 524 KLs 4/21
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Die Steuerersparnisse werden erst im anschließenden Festsetzungsverfahren erzielt (§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 Variante 3, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 1 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG); mithin fehlt es an der Kausalität zwischen der Tat und dem daraus erzielten Vermögensvorteil (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11). - BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10;… anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.). - BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22
Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht.
- BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21
Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10;… anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 …und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.). - BGH, 14.05.2020 - 1 StR 555/19
Einziehung (kein erlangter Vermögensvorteil durch Steuerhinterziehung durch …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10; anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 …und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.). - BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22
Umsatzsteuerhinterziehung (unzutreffenden Angaben über Erwerber in anderen …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Auf dieser Grundlage kann der Senat nicht beurteilen, ob der Angeklagte mit ausreichender Verfügungsmacht an seine drei Abnehmer lieferte und damit leistender Unternehmer war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8) oder sich nur bei der Herstellung der falschen Gutschrifts- bzw. Rechnungslage am "Umsatzsteuerbetrug" beteiligte. - BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht. - BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21
Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht.
- BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (hier: Nichtabgabe der …
aa) Sie scheitert bereits daran, dass derjenige, dessen Steuerschuld sich nur aus § 14c Abs. 2 UStG ergibt, keine abschöpfbaren Vermögensvorteile in der Form von Steuerersparnissen erzielt (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 1 StR 77/23 Rn. 7; vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7 …und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10). - BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und …
Diese Ersparnisse schlugen sich allein im Vermögen der Em. GmbH nieder, waren sogleich verbraucht und konnten damit nicht im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden; die abgehobenen - möglicherweise aus den Ersparnissen finanzierten - Bargelder haben außer Betracht zu bleiben (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9 f. …und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11; je mwN). - BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Einziehung (keine erlangten ersparten Aufwendung bei Steuerhinterziehung durch …
In Fällen, in denen die geschuldete Umsatzsteuer - wie vorliegend - nicht aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung resultiert, sondern ein unberechtigter Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ohne zugrundeliegende Leistung vorliegt, ist dies mit Blick auf die Sonderstellung des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG im Steuersystem nicht der Fall, weshalb eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen hier nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 f.;… vom 25. März 2022 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 7 ff. und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7). - LG Hamburg, 19.09.2023 - 718 NBs 41/23