Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1858
BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81 (https://dejure.org/1981,1858)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1981 - 3 StR 88/81 (https://dejure.org/1981,1858)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1981 - 3 StR 88/81 (https://dejure.org/1981,1858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften Gerichtsbesetzung - Verletzung der Hinweispflicht gegenüber einem Angeklagten sich zur Sache zur äußern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 489
  • StV 1981, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Durch die vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage wird aber weder gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verstoßen noch eine fehlerhafte Gerichtsbesetzung herbeigeführt (BGH GA 1976, 142; vgl. auch BGHSt 25, 66, 71; 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76].

    Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß der Vorsitzende, indem er sich im Ergebnis der Auffassung von Kleinknecht und Schäfer angeschlossen hat, einen klar zutage liegenden Gesetzesverstoß oder einen willkürlichen Eingriff in die Besetzung des Gerichts - und nur eine solche Handlungsweise hätte zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung geführt (vgl. BGHSt 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76] - begangen hätte.

  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 15, 107 betrifft einen anderen Fall (vgl. hierzu aber Sieg NJW 1980, 2453).
  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Durch die vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage wird aber weder gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verstoßen noch eine fehlerhafte Gerichtsbesetzung herbeigeführt (BGH GA 1976, 142; vgl. auch BGHSt 25, 66, 71; 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76].
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Die Rüge, der Angeklagte sei nicht - wie in § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO vorgeschrieben - darauf hingewiesen worden, daß es ihm freistehe, sich zur Sache zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, ist schon deshalb unbegründet, weil der Angeklagte, gegen den in dieser Sache zum dritten Mal vor einem Schwurgericht verhandelt wurde, seine Verteidigungsmöglichkeiten kannte (im übrigen vgl. BGHSt 25, 325, 331 ff) [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73].
  • BGH, 13.09.1978 - 3 StR 302/78

    Hinzuziehen eines weiteren sachkundigen Sachverständigen bei Infragestellung

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Der Senat hatte das Urteil der XV. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts durch Beschluß vom 13. September 1978 - 3 StR 302/78 - aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79

    Rüge der Herbeiführung eines Geständnisses aufgrund unzulässiger polizeilicher

    Auszug aus BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81
    Deren Urteil ist vom Senat durch Beschluß vom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79 - im Strafausspruch aufgehoben worden.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Durch die - ermessensfehlerfreie - Anordnung der Hinzuziehung eines weiteren, nicht bereits durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 25. Oktober 2007 "verbrauchten" Ergänzungsrichters war eine unvorhersehbare Regelungslücke im Geschäftsverteilungsplan entstanden, die das Präsidium des Landgerichts in entsprechender Anwendung des § 21e GVG - zu schließen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1981, 489).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    a) Gemäß § 21e Abs. 3 GVG kann die Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres u.a. wegen dauernder Verhinderung einzelner Richter geändert werden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1981, 489; Löwe/Rosenberg/ Breidling, StPO, 26. Aufl., § 21e GVG, Rn. 44).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2020 - 1 Ws 105/20

    Mehrfach durch das Revisionsgericht zurückverwiesenes Jugendstrafverfahren:

    Ist die Sache vom Revisionsgericht an einen anderen Spruchkörper desselben Gerichts zurückverwiesen worden, obwohl ein solcher nicht besteht, so muss er nachträglich für den Rest des Geschäftsjahres eingerichtet werden (BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81 -, juris, NStZ 1981, 489; BGH NJW 1975, 743; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 354 Rn. 65).
  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Wie sich bereits aus dem Revisionsvortrag selbst ergibt, war dem Angeklagten sein Schweigerecht bekannt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1983, 208, 210 bei Pfeiffer; Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl., § 243 Rn. 39).
  • BGH, 25.09.1984 - 2 StR 418/84

    Voraussetzungen der Verweisung der Strafsache an ein anderes Gericht

    Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, an das zurückverwiesen worden ist, nachträglich durch Bildung der erforderlichen (hier weiteren) Auffangkammer zu ergänzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 1970 - 1 StR 49/70 -, 10. Oktober 1972 - 1 StR 358/71 -, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81 - in NStZ 1981, 489; Karlsruher Kommentar zur StPO, Rdn. 32 zu § 354).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht