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   BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87   

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https://dejure.org/1987,1872
BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1987 - 3 StR 7/87 (https://dejure.org/1987,1872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben einer richterlichen Entscheidung über eine Vereidigung eines Zeugen - Nichtvereidigung eines Zeugen - Vorhersehbarkeit einer Vereidigung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 59, 67, § 238 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 374
  • StV 1987, 282
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
    Von einer den Verfahrensbeteiligten aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden, daß der Zeuge nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74), kann um so weniger die Rede sein, als ein gesetzlicher Grund für eine Nichtvereidigung des Zeugen nicht erkennbar ist, dieser ja auch am 3. Februar 1986 vereidigt worden war.
  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89

    Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Zeugen bereits vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten und deshalb möglicherweise mit einer eventuellen Vereidigung rechneten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1987, 374, selbst für den Fall, dass ein bereits vereidigter Zeuge ein zweites Mal vernommen wird).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Auch der Gesamtzusammenhang des Protokolls läßt eine offenkundige gesetzliche Ausnahme für die Nichtvereidigung in Verbindung mit einer aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen, zumindest stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 371, 372; 1987, 374) nicht erkennbar werden.
  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    der Zeuge habe bei seiner erneuten Vernehmung mit seiner Vereidigung rechnen müssen und würde dann auch keine andere Aussage gemacht haben (vgl. BGHR StPO § 59 S.1, Entscheidung. fehlende 3 = BGH StV 1987, 282).
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