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   BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87   

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BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87 (https://dejure.org/1988,698)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1988 - V ZR 34/87 (https://dejure.org/1988,698)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1988 - V ZR 34/87 (https://dejure.org/1988,698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 187 Abs. 1, Art. 189 Abs. 3; BGB § 892 Abs. 1
    Erlöschen einer altrechtlichen Dienstbarkeit durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb

  • Wolters Kluwer

    Altrechtliche Grunddienstbarkeit - Grundbucheintragung - Öffentlicher Glaube - Löschung - Gutgläubiger Erwerb - Lastenfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine "altrechtliche" Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 139
  • NJW 1988, 2037
  • NJW-RR 1988, 973 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1062
  • MDR 1988, 766
  • DNotZ 1989, 146
  • Rpfleger 1988, 353
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen

    Auszug aus BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
    Art. 189 EGBGB gilt nicht nur für die Aufhebung durch Rechtsgeschäfte, sondern auch für alle anderen Erlöschensgründe (BGH Urt. v. 6. März 1966, V ZR 204/62 = LM Code civile Nr. 5; RG JW 1916, 121, 122 m. zust. Anm. Heymann; OLG Köln OLGZ 1965, 163/164; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. Anm. 2 zu Art. 189 EGBGB).
  • RG, 29.05.1918 - V 388/17

    Erwerb eines mit einer nach dem preußischen Recht entstandenen Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
    Soweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts eine Gegenansicht entnommen werden könnte (RGZ 93, 63, 65 f. im Anschl. an RGZ 62, 99), fände diese im Gesetz keinen Anhalt.
  • RG, 30.03.1915 - III 509/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
    Dieser Ansicht ist aber entgegenzuhalten, daß der Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit des Grundbuchs nicht davon abhängt, ob der Bewerber sich Kenntnis von dessen Inhalt verschafft hat (dazu vgl. RGZ 86, 353, 356 sowie statt vieler MünchKomm/Wacke 2. Aufl. § 892 Rdn. 48 m. eingeh. Nachw.).
  • RG, 25.11.1905 - V 188/05

    1. Hat die nach dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts zu Unrecht

    Auszug aus BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
    Soweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts eine Gegenansicht entnommen werden könnte (RGZ 93, 63, 65 f. im Anschl. an RGZ 62, 99), fände diese im Gesetz keinen Anhalt.
  • RG, 07.04.1937 - V 290/36

    1. Über den Umfang der Aufsichtspflicht des Konkursrichters gemäß § 83 KO. 2. Ist

    Auszug aus BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
    Für den Fall, daß das Berufungsgericht auch nach erneuter Verhandlung eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Streithelfers verneinen und nur Fahrlässigkeit annehmen sollte, ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegen der Ansicht der Revision auch ein Bereicherungsanspruch des Klägers aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen die Eheleute Sch. als anderweitige Ersatzmöglichkeit anzusehen sein könnte (vgl. RG SeuffA 88 Nr. 108; RG JW 1934, 2545; RG HHR 1934 Nr. 1448; Erman/Drees, BGB 7. Aufl. § 839 Rdn. 75; Soergel/Glaser, BGB 10. Aufl. § 839 Rdn. 234; BGB-RGRK/Kreft 12. Aufl. § 839 Rdn. 497; vgl. auch RGZ 154, 291, 295/296).
  • BGH, 07.03.2014 - V ZR 137/13

    Verzicht auf Duldung eines Notwegrechts: Dingliche Wirksamkeit bei Eintragung

    Sie ist auf dem für das dienende Grundstück angelegten Grundbuchblatt einzutragen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 34/87, BGHZ 104, 139, 142; Staudinger/Mayer, BGB [2009], § 1018 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1018 BGB Rn. 59; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1018 BGB Rn. 28), also auf dem des durch den Verzicht belasteten Grundstücks.
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer

    Ist sie auf das neue, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1988 - V ZR 34/87, BGHZ 104, 139, 143).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    a) Das für den Erwerb einer Grunddienstbarkeit maßgebliche Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks (Senatsurt. v. 8. April 1988, V ZR 34/87, Rpfleger 1988, 353, 354; vgl. auch RGZ 104, 316/319) wies zu Unrecht das Wegerecht zu Lasten des Grundstücks Flst.
  • BGH, 07.11.2003 - V ZR 141/03

    Ausschluß des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei versehentlicher Löschung eines

    Die Regelung des § 46 Abs. 2 GBO, nach der ein nicht mitübertragenes Recht als gelöscht gilt, hat lediglich die Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge (Senat, BGHZ 104, 139, 143).

    Der Senat hat zwar für eine "altrechtliche" Grunddienstbarkeit, die gemäß Art. 184 EGBGB nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches fortbesteht und bei fehlender Eintragung durch Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ebenfalls vor gutgläubigem Erwerb geschützt wird, entschieden, daß nach Eintragung und späterer unberechtigter Löschung dieses Rechts ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb des belasteten Grundstücks nach § 892 BGB möglich ist (BGHZ 104, 139, 142 f).

    Zudem fehlt es - anders als nach Art. 189 Abs. 3 EGBGB für eingetragene "altrechtliche" Grunddienstbarkeiten (vgl. dazu Senat, BGHZ 104, 139, 142) - an einer Bestimmung, der entnommen werden kann, daß vom Zeitpunkt der Eintragung an die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb Anwendung finden sollen.

    Sie enthält nämlich im Gegensatz zu Art. 187 Abs. 1 EGBGB (vgl. dazu Senat, BGHZ 104, 139, 143) mit dem Zeitpunkt der vollen Wiederherstellung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs am 1. Januar 2001 einen Termin, von dem an die geregelten Ausnahmen von dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht mehr gelten (Senat, Urt. v. 28. März 2003, V ZR 271/02, aaO).

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90

    Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung

    Zumindest muß der Beamte mit der Möglichkeit eines solchen Verstoßes rechnen und diesen billigend in Kauf nehmen (Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - III ZR 25/86 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Vorsatz 1; BGH, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 34/87 = BGHR § 839 Abs. 1 Satz 1 Vorsatz 2 [insoweit in BGHZ 104, 139 [BGH 08.04.1988 - V ZR 34/87] nicht abgedruckt]; jeweils mit zahlreichen w.N.).
  • OLG Hamm, 02.08.2010 - 15 W 265/10

    Bewilligung der Löschung eines aufschiebend bedingt bewilligten Nießbrauchs;

    Eine Eintragung im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO ist auch die Löschung einer Eintragung (vgl. BGH Rpfleger 1988, 353; Senat OLGR 1997, 193).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    b) Eine unter der Geltung des Code Civil - wie vorbeschrieben - entstandene "altrechtliche" Grunddienstbarkeit blieb auch nach In-Kraft-Treten des BGB ohne Eintragung in das neu angelegte Grundbuch fortbestehen (Art. 184 EGBGB); eine Grundbucheintragung war zwar möglich, aber nicht - auch nicht zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs- notwendig (Art. 187 EGBGB; vom Vorbehalt abweichender Regelung in Absatz 2 haben weder Bayern noch später Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht); solange die Grunddienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen war, bestand mithin für einen Erwerber des belasteten (dienenden) Grundstücks nicht die Möglichkeit eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs nach § 892 BGB (vgl. BGHZ 104, 139,142 = NJW 1988, 2037, 2038; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 139: BayObLGZ 1989, 203, 207).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96

    Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen

    Soweit schließlich ein amtspflichtwidriges Verhalten des Präsidenten des Landgerichts in Rede steht, kann sich das beklagte Land nicht darauf berufen, daß es aus dessen Sicht bis zur Vorlage des Prüfungsberichts nur um die Wahrnehmung der allgemeinen, allenfalls im Verhältnis zu dem Führer der der Überprüfung des Notars F. zugrundeliegenden Dienstaufsichtsbeschwerde, nicht aber (auch) im Verhältnis zur Klägerin eine drittschützende Wirkung begründenden Dienstaufsicht gegangen ist: Das Verschulden im Rahmen des § 839 BGB muß sich nur auf die Verletzung der Amtspflicht beziehen; daß der Beamte den hieraus für einen in den Schutzbereich der Amtspflicht einbezogenen Dritten entstandenen Schaden - oder überhaupt einen Schaden - vorausgesehen hat oder voraussehen konnte, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 34/87 - NJW 1988, 2037, 2038, insoweit in BGHZ 104, 139 nicht abgedruckt; Senat, (Nichtannahme-)Beschluß vom 27. September 1990 - III ZR 5/90 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Vorsatz 3).
  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 11 Wx 19/02

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Grundstücks auf Grund eines Vermächtnisses

    Der Berechtigte läuft allerdings Gefahr, sein Recht durch einen redlichen Erwerber zu verlieren, der sich auf den Grundbuchinhalt verlassen darf (§§ 892 Abs. 1 Satz 1, 891 Abs. 2 BGB; BGHZ 104, 139, 142 f.).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Frage bejaht (BGHZ 104, 139/142 f.).

    Wenn aber wie hier eine Grunddienstbarkeit einmal in das Grundbuch eingetragen ist und später zu Unrecht gelöscht wird, nimmt sie am öffentlichen Glauben des Grundbuchs mit der Folge teil, dass ein gutgläubiger Erwerber das dienende Grundstück insoweit lastenfrei erwerben kann (BGHZ 104, 139).

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 68/93

    Umfang des Schädigervorsatzes

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2008 - 8 O 3170/07

    Private Krankenversicherung: Beweislastverteilung beim Einwand der hypothetischen

  • OLG Hamm, 27.03.2013 - 11 U 25/12

    Haftung des Landes Nordrhein wegen Verletzung eines Polizeibeamten bei einer

  • OLG Hamm, 16.03.2003 - 5 U 28/03
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 73/90

    Gutgläubiger Erwerb eines Fischereirechts

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