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   BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92   

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https://dejure.org/1992,1940
BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92 (https://dejure.org/1992,1940)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - 5 StR 128/92 (https://dejure.org/1992,1940)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - 5 StR 128/92 (https://dejure.org/1992,1940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG aufgrund unterschiedlicher Strafrechtsnormen - Teileinstellung eines Verfahrens - Aufhebung von Einzelstrafen und der Gesamtstrafe

  • Wolters Kluwer

    Übergangszeit - DDR - Geltung - Gestaltungsspielraum - Beitrittsgebiet - Rechtsunterschiede - Einigungsprozeß - Willkür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung im Sexualstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    DDR: StGB § 149 ; StGB § 175
    Beitrittsgebdingte Rechtsangleichung im Strafrecht: Homosexuelle Handlungen und sexueller Mißbrauch Jugendlicher

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92

    Wirkungen der Aufnahme ausschließlich aus dem Westteil Berlins stammender

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92
    Mit dem Einigungsprozeß verbundene Rechtsunterschiede können deshalb für eine Übergangszeit nicht als sachfremd und damit willkürlich betrachtet werden (vgl. zu anderen beitrittsbedingten Rechtsunterschieden BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 51/92

    West-Schöffen beim LG Berlin

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92
    Mit dem Einigungsprozeß verbundene Rechtsunterschiede können deshalb für eine Übergangszeit nicht als sachfremd und damit willkürlich betrachtet werden (vgl. zu anderen beitrittsbedingten Rechtsunterschieden BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91

    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92
    Mit dem Einigungsprozeß verbundene Rechtsunterschiede können deshalb für eine Übergangszeit nicht als sachfremd und damit willkürlich betrachtet werden (vgl. zu anderen beitrittsbedingten Rechtsunterschieden BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Eine Straftat nach § 174, § 177 oder § 182 StGB scheidet mangels sexueller Handlung im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB aus, weil das Verhalten des früheren Soldaten die dafür erforderliche Erheblichkeitsschwelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15 - NStZ 2017, 528 und Beschlüsse vom 8. April 1992 - 5 StR 128/92 - juris Rn. 3 und vom 6. Mai 2020 - 2 StR 543/19 - juris Rn. 10 und 17 m. w. N.) nicht überschritt.
  • BGH, 22.02.1994 - 5 StR 23/94

    Berücksichtigung der unterschiedlichen Tatbestandsfassung und Strafandrohung für

    Es ist nicht sachfremd und damit nicht willkürlich, daß durch den Einigungsvertrag dem Gesetzgeber Gelegenheit gegeben worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland vorzubereiten (BGH, Senatsbeschluß vom 8. April 1992 - 5 StR 128/92 = NStZ 1992, 383).
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