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BGH, 08.04.2003 - 4 StR 81/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Aufhebung oder Änderung der Verwerfung der Revision des Verurteilten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 § 349 Abs. 2
Keine Abänderbarkeit oder Wiedereinsetzung bei Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 4 StR 81/03
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94; BGH NStZ 1989, 218). - BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86
Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 4 StR 81/03
Eine Wiedereinsetzng in den vorigen Stand zur Ergänzung des Revisionsvortrags ist ebenfalls nicht mehr möglich (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1).
- BGH, 12.05.2003 - 1 StR 177/02
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung des Revisionsvortrags ist ebenfalls nicht mehr möglich (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 8. April 2003 - 4 StR 81/03 m.w.N.).