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   BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01   

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https://dejure.org/2003,5438
BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01 (https://dejure.org/2003,5438)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - XI ZR 423/01 (https://dejure.org/2003,5438)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - XI ZR 423/01 (https://dejure.org/2003,5438)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs von aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangtem Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Voraussetzungen einer Schulderfüllung bei Leistung eines Dritten ; Zum Erfordernis eines "Fremdtilgungswillens"; Zur Wirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; BGB § 417 Abs. 2; ; BGB § 267; ; BGB § 414; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Nr. 5; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rückforderung von im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Beträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensrecht - Zahlung durch Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldübernahme: Zahlung durch ehemaligen Schuldner führt nicht automatisch zur Befreiung von der Schuld! (IBR 2003, 1070)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01
    Nach dieser Vorschrift führt die Leistung eines Dritten aber nur dann zur Schulderfüllung, wenn der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt, wobei es genügt, wenn der Dritte die Leistung zumindest auch für den wahren Schuldner erbringen will; maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (BGHZ 137, 89, 95 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58

    Betriebsübernahme - § 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-,

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01
    Ist eine Schuldübernahme durch Vereinbarung zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Übernehmer mit Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB) in der Weise erfolgt, daß die Schuldübernahme und das ihr zugrunde liegende Grundgeschäft untrennbare Bestandteile eines einheitlichen Geschäfts sind, so können Einwirkungen auf das Grundgeschäft wie zum Beispiel eine Anfechtung ungeachtet des § 417 Abs. 2 BGB dazu führen, daß auch die Schuldübernahme ihre Wirksamkeit verliert (BGHZ 31, 321).
  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Als Leistung eines Dritten - hier des Beklagten - könnte diese Zahlung nur angesehen werden, wenn die Klägerin bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der GbR als der Zuwendungsempfängerin mit Fremdtilgungswillen gehandelt hätte (vgl. Senat, BGHZ 152, 307, 313 und Urteil vom 8. April 2003 - XI ZR 423/01, BGHR BGB § 267 Abs. 1 Fremdtilgungswille 2 m.w.Nachw.).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Der Dritte muss dann aber mit dem Willen leisten, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, wobei es nicht auf seinen inneren Willen ankommt, sondern darauf, wie der Gläubiger sein Verhalten bei objektiver Betrachtung verstehen durfte (BGH 4. November 1997 - VI ZR 348/96 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 137, 89; 8. April 2003 - XI ZR 423/01 - zu II 2 b der Gründe, BGHReport 2003, 885) .
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 5 Sa 756/11

    Aktivlegitimation bei Rückforderung einer zu Unrecht ausgezahlten

    Maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (BGH 08.04.2003 - XI ZR 423/01 - BGHR BGB § 267 Abs. 1 Fremdtilgungswille 2; BGH 10.03.1993 - XII ZR 253/91 - BGHZ 122, 46, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 2787/10

    Übernahme von Kosten für Rentenzahlungen an fiktiv nachversicherte frühere

    vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/11 -, juris, Rn. 37; BGH, Urteil vom 8. April 2003 - XI ZR 423/01 -, BGHReport 2003, 885.
  • VG Saarlouis, 18.09.2019 - 6 K 1219/17

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    allg. BGH, Urt. v. 13.3.2014, IX ZR 147/11, juris Rn. 16 und Urt. v. 8.4.2003, XI ZR 423/01, juris sowie Grüneberg in Palandt, 77. Aufl. 2018, § 267 Rn. 3 m.w.N; vgl. zur "irrtumsbedingten" Zahlung der Rundfunkbeiträge für eine andere Person ausdrücklich VG Magdeburg, Urt. v. 20.8.2018, 6 A 58/17 juris Rn. 30.
  • VG Aachen, 29.06.2010 - 7 L 219/10

    Tilgung einer Abgabenschuld durch einen Grundstücksvoreigentümer mit

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20. Mai 2009 - AN 11 K 08.02147-; BGH, Urteil vom 8. April 2003 - XI ZR 423/01 - m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 22. Juni 1999 - 15 U 170/98 -, jeweils juris; Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Auflage 2009, § 267 Rn. 3 m.w.N; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 48 Tz. 2 Lfg.
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