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   BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3978
BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 356 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer im Anschluss an eine Senatsentscheidung erfolgten Verurteilung wegen Parteiverrats mit dem Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Verschärfung der Rechtsprechung beim Parteiverrat bei gleichem Gesetzeswortlaut stellt keine rückwirkende Verschärfung der Strafbarkeit dar; Art 103 Abs. 2 GG; § 356 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 17; StGB § 356 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer im Anschluss an eine Senatsentscheidung erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats mit dem Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Kein Rückwirkungsverbot bei Änderung der Rechtsprechung

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