Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1794
BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10 (https://dejure.org/2011,1794)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2011 - V ZR 185/10 (https://dejure.org/2011,1794)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2011 - V ZR 185/10 (https://dejure.org/2011,1794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 459 Abs 1 aF BGB
    Sachmangel eines Hausgrundstücks: Abhängigkeit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von der freiwilligen Gestattung des Nachbarn

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. §§ 459 Abs. 1, 463 S. 2
    Vom Wohlwollen des Nachbarn abhängige Wasserver- und Abwasserentsorgung begründet Mangel des Grundstücks

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht gesicherte Wasserversorgung eines Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Es liegt eine Fehlerhaftigkeit eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Falle der Abhängigkeit der Wasserversorgung des Grundstücks von der Gestattung durch einen Nachbarn vor; Es liegt eine Fehlerhaftigkeit eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Falle ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB a.F. § 459 Abs. 1
    Fehlen der gesicherten Erschließung als Mangel beim Grundstückskauf

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausmangel - Mitnutzung von Nachbarleitungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende eigene Wasserversorgung als Mangel; Wasserlieferung für Wohnhaus vom Nachbargrundstück; Kaufvertrag; Grundstück im Außenbereich; Wasserversorgung über Nachbargrundstück; fehlende eigene Abwasserentsorgung; Schadensersatz

  • rewis.io

    Sachmangel eines Hausgrundstücks: Abhängigkeit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von der freiwilligen Gestattung des Nachbarn

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachmangel eines Hausgrundstücks: Abhängigkeit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von der freiwilligen Gestattung des Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 459 Abs. 1
    Fehlerhaftigkeit eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Falle der Abhängigkeit der Wasserversorgung des Grundstücks von der Gestattung durch einen Nachbarn; Fehlerhaftigkeit eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Falle der Abhängigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf - Mangel bei ungesicherter Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließung über das Nachbargrundstück als Grundstücksmangel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abhängigkeit der Wasserversorgung als Sachmangel eines Hausgrundstücks

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verkauf eines Baugrundstückes ohne Wasseranschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei ungesichertem Wasseranschluss des Kauf-grundstückes

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Haus ohne Wasser - Käufer war über diese Besonderheit nicht informiert worden (BILD)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserversorgung nur mit Zustimmung des Nachbarn: Sachmangel eines Hausgrundstücks! (IMR 2011, 290)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2128
  • MDR 2011, 781
  • NZM 2013, 246
  • WM 2011, 1613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 28/76

    Ablehnung eines Bauvorhabens - Anschluss eines Kaufgrundstücks an die

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Gehört ein Wasseranschluss zu der vereinbarten Sollbeschaffenheit eines Grundstücks, kann ein Fehler im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB aF deshalb nicht nur darin bestehen, dass ein solcher Anschluss nach der objektiven Beschaffenheit des Grundstücks aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist, sondern auch darin, dass der an eine benachbarte Versorgungsanlage vorgesehene Anschluss aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar ist (Senat, Urteil vom 6. Oktober 1978 - V ZR 28/76, WM 1979, 101, 102 ).

    Die gegenteilige Annahme des Berufungsgerichts beruht auf einem unzutreffenden Verständnis der Entscheidung des Senats vom 6. Oktober 1978 (V ZR 28/76, WM 1979, 101, 102).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Da es dabei nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Anpassung des Vertrages geht, brauchen die Kläger nicht nachzuweisen, dass sich der Beklagte auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35, 39 f. mwN).
  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 45/07

    Ausgleich nur des mangelbedingten Minderwerts bei erheblichen Herstellungskosten

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Diese Differenz kann in der Regel nach den Kosten für eine Herrichtung des verkauften Grundstücks in einen mangelfreien Zustand berechnet werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2007 - V ZR 45/07, NJW 2008, 436, 437 mwN).
  • AG Rastatt, 14.01.1999 - 1 C 148/98
    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Umgekehrt hat der Eigentümer des nicht angeschlossenen Grundstücks aber keinen Anspruch darauf, sich an die fremde (Privat-)Leitung anzuschließen (OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 189; AG Rastatt, BWNotZ 1999, 177).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Ein Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB aF liegt vor, wenn der Zustand der Kaufsache von demjenigen abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages gemeinsam, auch stillschweigend, vorausgesetzt haben, und diese Abweichung den Wert der Kaufsache oder ihre Eignung zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch herabsetzt oder beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1994 - VIII ZR 133/93, NJW-RR 1995, 364).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Indem das Berufungsgericht den Beklagten dennoch wegen Verschweigens eines Altlastenverdachts verurteilt hat, berücksichtigt es einen von den Klägern nicht in das Berufungsverfahren eingeführten Streitgegenstand und verletzt damit § 308 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342, 347 f.).
  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Diese Rechtsauffassung ist zwar unzutreffend - sie verkennt, dass Vermögenseinbußen, die mit dem streitgegenständlichen Mangel in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen, von der Ersatzpflicht nach § 463 Satz 2 BGB aF ausgenommen sind (Senat, Urteil vom 7. Mai 2004 - V ZR 77/03, NJW 2004, 2526, 2527; Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550) - und hat das Landgericht möglicherweise von der Prüfung abgehalten, ob die Kläger ihren Klageantrag nachträglich auch auf das Verschweigen eines Altlastenverdachts stützen wollten.
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85

    Verkauf eines Hausgrundstücks "ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Es ändert aber nichts daran, dass das Grundstück im Zeitpunkt des Gefahrübergangs fehlerhaft war (vgl. für den Fall einer fehlenden, möglicherweise aber zu erlangenden Baugenehmigung: Senat, Urteil vom 12. Dezember 1986 - V ZR 180/85, NJW-RR 1987, 457).
  • BGH, 19.03.1976 - V ZR 146/74

    Haftung des Veräußerers bei unrichtigen Angaben über Eigenschaften eines Bauwerks

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    a) Die Verurteilung des Beklagten, Schadensersatz nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo wegen unterbliebener Aufklärung über die ungesicherte Wasserversorgung zu leisten, kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil solche Ansprüche bei lediglich fahrlässiger Verletzung einer Offenbarungspflicht in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstands - sowohl im Hinblick auf Fehler im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB aF als auch auf zusicherungsfähige Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB aF - ausgeschlossen sind; die Vorschriften der §§ 459 ff. BGB aF bilden insoweit eine abschließende Sonderregelung (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 319, 321 f.; Urteil vom 19. März 1976 - V ZR 146/74, WM 1976, 791, 792; Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 236/85, NJW-RR 1988, 10, 11).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99

    Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10
    Der Fehler kann dabei außer in Eigenschaften der Sache selbst auch in tatsächlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt liegen, die nach der Verkehrsauffassung Wert und Brauchbarkeit der Kaufsache unmittelbar beeinflussen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2000 - V ZR 430/99, NJW 2001, 65 mwN).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 89/22

    Erwecken falscher - einseitiger - Vorstellungen über den tatsächlichen Umfang des

    Eine Haftung der Beklagten dem Grunde nach wäre dann, da der Anwendungsbereich der Sachmängelhaftung nicht eröffnet ist (oben Rn. 5), auch nicht davon abhängig, ob sie nur fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, aaO Rn. 9; zur Abgrenzung Senat, Urteil vom 8. April 2011 - V ZR 185/10, NJW 2011, 2128 Rn. 25).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 583/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Gleichzeitig hat es das erstinstanzliche Urteil entgegen § 528 Satz 2 ZPO über die beantragte Änderung hinaus abgeändert (BGH, Urteil vom 8. April 2011 - V ZR 185/10, WM 2011, 1613 Rn. 23).
  • LG Offenburg, 12.12.2019 - 2 O 513/18

    Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Anspruch des Grundstückseigentümers auf

    Ein derartiges Nutzungsrecht, dessen Bestand letztlich im freien Belieben des - hier beklagten - Nachbarn steht, wird auch vom Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 08.04.2011 - V ZR 185/10, NJW 2011, 2128, 2129 Tz. 15 ebenfalls zu einem Grundstück im Schwarzwald).

    Abgesehen davon, dass es somit für eine analoge Anwendung des § 7f des Gesetzes über das Nachbarrecht bereits an einer vergleichen Interessenlage fehlt, würde die Bejahung einer Analogie eine unverhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG darstellen, da der Beklagte in diesem Fall zur kostenlosen Nutzung seines Wassers verpflichtet würde, was ihn in der Nutzung seines Grundstücks als landwirtschaftliche Nutzfläche unzumutbar in seinem Eigentumsgrundrecht einschränken würde (eine Analogie ohne Begründung ablehnend: BGH, Urt. v. 08.04.2011 - V ZR 185/10, NJW 2011, 2128, 2129 Tz. 16).

  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    (2) Das Schiedsgericht hat den durch die konkrete Mängelrüge begrenzten Streitgegenstand (vgl. BGH NJW 2011, 2128/2129 f.; BGHZ 154, 342/347 f.) des Schiedsverfahrens nicht überschritten, indem es im Rahmen des Mitverschuldens die der Schiedsklägerin zu 1 bekannte korrosive Wirkung des Löschmitteladditivs und die damit einhergehende Schadensintensität im Fall einer Fehlfunktion des Brandlöschsystems berücksichtigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht