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   BGH, 08.04.2014 - 5 StR 107/14   

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https://dejure.org/2014,9472
BGH, 08.04.2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,9472)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,9472)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - 5 StR 107/14 (https://dejure.org/2014,9472)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 267 AEUV; Art. 107 Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften
    Vorlage zur Vorabentscheidung durch EuGH (Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren wegen Untersuchungshaft des betroffenen Angeklagten)

  • HRR Strafrecht

    § 2 AMG; RL 2001/83/EG; RL 2004/27/EG
    Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH zum europäischen Arzneimittelbegriff (Anwendung auf gesundheitsschädigend wirkende Stoffe ohne therapeutischen Nutzen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001, EGRL 27/2004, Art 267 AEUV, § 2 Abs 1 AMG, § 4 Abs 17 AMG
    Strafverfahren wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Arzneimitteleigenschaft gesundheitsgefährdender Stoffzusammensetzungen im Falle des Inverkehrbringens cannabinoidhaltiger Kräutermischungen zur ...

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitsgefährdung des Konsums von Stoffen oder Stoffzusammensetzungen als Arzneimittel bei Hervorrufen eines Rauschzustands mit psychoaktiven Wirkungen; Verkauf von Kräutermischungen aus getrocknetem Pflanzenmaterial als vorsätzliches Inverkehrbringen bedenklicher ...

  • Wolters Kluwer

    Dringlichkeit der Vorabentscheidung i.R.e. Verurteilung wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Arzneimitteleigenschaft gesundheitsgefährdender Stoffzusammensetzungen im Falle des Inverkehrbringens cannabinoidhaltiger Kräutermischungen zur ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 und C-181/14 - (NStZ 2014, 461 ff. mit Anm. Patzak/Volkmer/Ewald, NStZ 2014, 463 ff., O?lakcio?lu, StV 2015, 166 ff. und Dettling/Böhnke, PharmR 2014, 342 ff.) in einem Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage des Bundesgerichtshofs durch Beschlüsse vom 8. April 2014 - 5 StR 107/14 - (NStZ-RR 2014, 182) und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12 (NStZ-RR 2014, 180 ff.) entschieden, dass Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel so auszulegen ist, dass davon Stoffe nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine Beeinflussung der physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein.
  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 107/14

    Keine Arzneimitteleigenschaft bei gesundheitsschädlichen Stoffen (synthetische

    Die hiergegen gerichtete und auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat - nach Erledigung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2014, 296) sowie eines Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2014 - 5 StR 107/14, PharmR 2015, 33; vom 20. Januar 2015 - 3 ARs 28/14, PharmR 2015, 239; vom 23. Dezember 2015 - 2 ARs 434/14, PharmR 2016, 84) - Erfolg.
  • OLG Köln, 01.09.2015 - 1 RVs 131/15

    Keine Strafbarkeit bei Verkauf von Kratom-Produkten nach dem AMG

    Indessen hat der EuGH in seiner auch von der Berufungsstrafkammer angezogenen Entscheidung vom 10. Juli 2014 (C-358/13 und C-181/14 = NStZ 2014, 461 = StraFo 2014, 343) auf Vorlagen des 3. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (StraFo 2013, 327 = NStZ-RR 2014, 180 und NStZ-RR 2014, 182) den Arzneimittelbegriff insgesamt dahin ausgelegt, dass von diesem Stoffe nicht erfasst sind, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein.
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 22/13

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels)

    "Auf die Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2013 (3 StR 437/12) und des 5. Strafsenats vom 8. April 2014 (5 StR 107/14) hat der Gerichtshof der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen C-358/13 und C-181/14 mit Urteil vom 10. Juli 2014 entschieden:.
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