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   BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12   

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https://dejure.org/2014,9899
BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12 (https://dejure.org/2014,9899)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - II ZR 260/12 (https://dejure.org/2014,9899)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - II ZR 260/12 (https://dejure.org/2014,9899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06

    Kostenerinnerung gegen die Kostentragungspflicht der Partei

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12
    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide m. w. N.).

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 52/06

    Geltendmachung von Gegenforderungen gegen den Kostenanspruch

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12
    Im Erinnerungsverfahren gegen einen Gerichtskostenansatz findet die Aufrechnung des Kostenschuldners mit Gegenforderungen nur dann Berücksichtigung, wenn diese Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide m. w. N.).
  • BGH, 21.09.2007 - 2 StR 307/07

    Teilweise Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Fiskus; Nichterhebung

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2015 - 2 U 61/14

    Stufenklage: Ansprüche eines Handelsvertreters unter Berücksichtigung einer

    Auf Grundlegendes, das einem Rechtsanwalt ohnehin klar sein muss, braucht gleichfalls nicht hingewiesen zu werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 19 U 61/12; NZB zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - II ZR 260/12).
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