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   BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12   

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https://dejure.org/2014,14489
BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12 (https://dejure.org/2014,14489)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - KZR 53/12 (https://dejure.org/2014,14489)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - KZR 53/12 (https://dejure.org/2014,14489)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    VBL-Versicherungspflicht

    Art 9 Abs 3 GG, § 19 Abs 1 GWB, § 20 Abs 1 S 3 VBLSa
    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Versicherungspflicht für nicht dem Tarifvertrag Altersversorgung zugehörige Beschäftigte; Koalitionsfreiheit; Marktstellungsmissbrauch beim Angebot von Gruppenversicherungsverträgen - VBL-Versicherungspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines marktbeherrschenden Versicherungsunternehmens zum Angebot eines bestimmte Beschäftigte ausnehmenden Gruppenversicherungsvertrages

  • rewis.io

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Versicherungspflicht für nicht dem Tarifvertrag Altersversorgung zugehörige Beschäftigte; Koalitionsfreiheit; Marktstellungsmissbrauch beim Angebot von Gruppenversicherungsverträgen - VBL-Versicherungspflicht

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3; GWB § 19 Abs. 1
    Marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen darf Gruppenversicherungsvertrag mit Arbeitgeber vom Einschluss aller Beschäftigten abhängig machen (VBL-Versicherungspflicht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines marktbeherrschenden Versicherungsunternehmens zum Angebot eines bestimmte Beschäftigte ausnehmenden Gruppenversicherungsvertrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBL-Versicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VBL-Versicherungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angebot von Gruppenversicherungsverträgen mit Ausschluss bestimmter Beschäftigter unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gruppenversicherungsverträge eines marktbeherrschenden Versicherungsunternehmens - VBL-Versicherungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angebot von Gruppenversicherungsverträgen mit Ausschluss bestimmter Beschäftigter unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1473
  • WM 2014, 1779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Für die Auslegung dieser Bestimmungen ist das Verständnis eines durchschnittlichen Beteiligten der Beklagten maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93 Rn. 40; Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85).

    § 20 Abs. 1 Satz 3 VBLS ist somit eine originäre Satzungsregelung ohne tarifrechtlichen Ursprung (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 14 bis 24 zu § 23 VBLS).

    Bei einem Wechsel hat sie insbesondere nur den angemessenen Gegenwert für die Versorgungslasten zu zahlen, die im Fall einer Beendigung der Beteiligung für ihre Mitarbeiter bei der Beklagten verbleiben (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 42 ff.).

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Der Bundesgerichtshof hat nach der Verkündung des Berufungsurteils entschieden, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts ist (BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 38 - VBL-Gegenwert).

    (4) Ungeachtet der Frage seiner Anwendbarkeit im Streitfall (vgl. BGHZ 199, 1 Rn. 40 - VBL-Gegenwert) stellt auch das Unionsrecht keine schärferen Anforderungen an die kartellrechtliche Zulässigkeit der umfassenden Versicherungspflicht.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Für die Auslegung dieser Bestimmungen ist das Verständnis eines durchschnittlichen Beteiligten der Beklagten maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93 Rn. 40; Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht daran gehindert, seine geschäftliche Tätigkeit und seinen Absatz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es das für wirtschaftlich richtig und sinnvoll erachtet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. März 1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29).
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht daran gehindert, seine geschäftliche Tätigkeit und seinen Absatz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es das für wirtschaftlich richtig und sinnvoll erachtet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. März 1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29).
  • BGH, 09.03.1994 - IV ZR 283/92

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Versorgungsanstalt des Bundes

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Ob die Klägerin gemäß § 11 Abs. 3, § 18 VVG weitergehend berechtigt wäre, ihre Beteiligung mit einer Frist von nur drei Monaten zum Schluss jedes Kalenderjahres zu kündigen, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. zur Anwendbarkeit des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Zusatzversorgung der Beklagten BGH, Beschluss vom 9. März 1994 - IV ZR 283/92, VersR 1994, 711).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Die Koalitionsfreiheit umfasst als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG (Kammer), DB 2000, 1772; BVerfGE 116, 202, 218).
  • BGH, 12.11.2013 - KZR 19/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Anders als in dem vom Senat am 12. November 2013 entschiedenen Fall handelt es sich vorliegend auch nicht um eine Satzungsregelung der Beklagten, die im Einzelnen auf tarifvertraglichen Regelungen beruht und bei der die Beklagte lediglich als Erfüllungsgehilfe der Tarifpartner handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - KZR 19/12, juris).
  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12
    Die Koalitionsfreiheit umfasst als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG (Kammer), DB 2000, 1772; BVerfGE 116, 202, 218).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Kart 2/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlagebeschluss beim EuGH

    Wegen des vielmehr anzunehmenden Gleichlaufs von § 19 Abs. 1 GWB und Art. 102 Abs. 1 AEUV (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2014 - KZR 53/12, Rn. 46 bei juris - VBL-Versicherungspflicht ; Urteil vom 06.11.2013 - KZR 58/11, Rn. 51 bei juris - VBL-Gegenwert I ) ist der Verfahrensfehler allerdings unbeachtlich, wenn die Verfügung nach § 19 Abs. 1 GWB rechtmäßig ist, und führt er zu keiner beachtlichen weitergehenden Rechtswidrigkeit, wenn sie nach § 19 Abs. 1 GWB rechtswidrig ist.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Der bloße Umstand, dass die Klägerin marktstark ist und dass das beanspruchte Geschmacksmusterrecht ihr eine monopolistische Stellung auch in Bezug auf die Ersatzteile verschaffen würde, was im Preisgefälle für Felgen einerseits der Klägerin und andererseits der gleichwertigen der Beklagten seinen sinnfälligen Ausdruck finde (Bl. 430; B 58 = 454 bis 459; B 59 = Bl. 460/61) und für den Missbrauch von Marktmacht zu Lasten des Verbrauchers stehe, vermag die Zuständigkeits- und Zulässigkeitsfrage auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs nicht durchgreifend im Sinne der Beklagten zu bestimmen (vgl. auch BGH U. v. 8.04.2014 - KZR 53/12 [Tz. 37] - VBL-Versicherungspflicht ).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Bei einer Umlagefinanzierung erwirbt der versicherte Beschäftigte ebenfalls den Anspruch auf die Rente durch langfristige Zahlungen während des Arbeitslebens ("Generationenvertrag", BGH, Urt. v. 08.04.2014 - KZR 53/12 Rn. 42 -VBL-Versicherungspflicht).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

    Bei einer Umlagefinanzierung erwirbt der versicherte Beschäftigte ebenfalls den Anspruch auf die Rente durch langfristige Zahlungen während des Arbeitslebens ("Generationenvertrag", BGH, Urt. v. 08.04.2014 - KZR 53/12 Rn. 42 -VBL-Versicherungspflicht).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 28/13

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Entscheidungszuständigkeit des

    (1) Die Beteiligung des Klägers an der Beklagten ist ein Dauerschuldverhältnis (vgl. BGH WRP 2014, 956).

    Der Kartellsenat hat allerdings mit Urteil vom 8. April 2014 (WRP 2014, 956, Tz. 50) sinngemäß das durch Allgemeine Versicherungsbedingungen vereinbarte Kündigungsrecht nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Buchst. d) VBLS für wirksam erachtet.

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 202/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

    Bei einer Umlagefinanzierung erwirbt der versicherte Beschäftigte ebenfalls den Anspruch auf die Rente durch langfristige Zahlungen während des Arbeitslebens ("Generationenvertrag", BGH, VersR 2014, 1473 Rn. 42).
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