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BGH, 08.05.1952 - 4 StR 990/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 358
- DB 1952, 573
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 19.06.1941 - 3 D 212/41
1. Einer vollendeten Zuwiderhandlung gegen den § 1 VO. über Strafen und …
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- BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52
Rechtsmittel
Ob die Gefahr einer Beeinträchtigung begründet war, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 358) nicht entscheidend von dem wirtschaftlichen Erfolg der im Einzelfall abgeschlossenen Geschäfte ab, sondern muß auch nach ihren immateriellen Wirkungen auf die beteiligten Wirtschaftskreise beurteilt werden.Die Ansicht des Landgerichts, daß die staatliche Wirtschaftsplanung mitten Deputatkohlen nicht rechne, ist nicht zutreffend, wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat (BGHSt 2, 358 ff; Urteil vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51).
Die Kenntnis der Strafbarkeit seines Verhaltens ist in diesem Zusammenhang unerheblich (BGHSt 2, 358 ff).
- BGH, 19.02.1954 - 4 StR 567/53
Rechtsmittel
Nach den vom erkennenden Senat im Urteil BGHSt 2, 358 aufgestellten Grundsätzen ist die Gefahr einer Beeinträchtigung der staatlich geschützten Wirtschaftsordnung immer dann gegeben, wenn die Aufrechterhaltung der zum Schütze der wirtschaftlich Schwächeren gezogenen Schranken mindestens auf einem Teilgebiet erschwert wird.Das Bewusstsein, im eigenen Haushalt nicht benötigte Deputatkohle jederzeit bequem zu Überpreisen absetzen zu können, kann für die beteiligten Borgarbeiterkreise unmittelbar Anlass gewesen sein, über den eigenen Bedarf hinaus Deputatkohle anzufordern, um mit ihnen Handel zu treiben; durch jede missbräuchliche Inanspruchnahme von Deputatkohle aber wurde der für die Allgemeinheit, insbesondere für die Wirtschaft zur Verfügung stehende Anteil an der Gesamtkohlenförderung entsprechend verringert (BGHSt 2, 358, 360).
Dieser Vorwurf setzt anders als das Handeln aus Eigennutz nicht voraus, dass der Angeklagte sich von dem Streben nach eigenem Vorteil "in besonders anstössigem Masse" hat leiten lassen (BGHSt 2, 358, 360).
- BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61
Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit …
Handhabt man die Vorschrift mit Zurückhaltung, wägt man die Schwere der Tat und die Schuld des Täters auch nach der allgemeinen und seiner besonderen Einstellung gegenüber dem Steuerrecht und weiter danach, daß das schlechte Beispiel hier bereitwilliger Nachahmung findet als sonst im allgemeinen Strafrecht - was dem Wirtschaftsstrafrecht als Merkmal der Strafbarkeit sonst nur ordnungswidrigen Verhaltens gilt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WiStGaF, § 3 Abs. 1 Nr. 1 WiStG 1954; BGHSt 2, 358; 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58]- so kann nichts Rechtsstaatswidriges darin gefunden werden, daß § 401 AbgO die Einziehung zwingend vorschreibt und den Ausgleich von Härten in den Gnadenweg verweist.
- BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53
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Der Überschuß, zu dessen Verwertung für die Bedürfniss der Allgemeinheit eine verantwortungsbewußte Wirtschaftslenkung in Zeiten der Kohlenknappheit schreiten muß, steht den Bewirtschaftungsbehörden zur anderweitigen Verteilung zur Verfügung (BGHSt 2, 358, 360; BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952; 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953). - BGH, 29.06.1971 - 5 StR 145/71
Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Urteilsaufhebung - Einstellung eines …
So ist § 6 Abs. 2 WiStG 1952 in Rechtsprechung und Schrifttum auch von jeher ausgelegt worden (BGHSt 2, 358; BGH NJW 1955, 351 und 1239; NJW 1959, 683). - BGH, 22.01.1958 - 2 StR 482/56
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Ob dies der Fall ist, ist nicht allein von der Höhe der ihnen zugrunde liegenden Vermögenswerte abhängig; es sind vielmehr auch die Wirkungen auf die beteiligten Wirtschaftskreise zu berücksichtigen (BGHSt 2, 358). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
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Die allgemeine Versorgungslage hätte sich also gebessert, wenn der Angeklagte nicht mit dazu beigetragen hätte, die Kohlen beiseite zu schaffen (BGHSt 2, 358, 360 [BGH 08.05.1952 - 4 StR 990/51]; 4 StR 596/53 vom 18. Februar 1954). - BGH, 06.05.1954 - 4 StR 659/53
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Im § 6 Abs. 2 Nr. 2 WiStG sind nur Beispiele aufgeführt, keine Tatbestandsmerkmale, die zu der missbilligten Einstellung hinzukommen müssen (4 StR 990/51 vom 8. Mai 1952). - BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
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Auf diese Weise konnte in den am Kauf und Verkauf von Kohlen beteiligten Wirtschaftskreisen eine grundsätzlich verneinende Haltung gegenüber der staatlich geschützten Wirtschaftsordnung hervorgerufen werden (BGH Urt vom 8. Mai 1952 - 4 StR 990/51). - BGH, 26.06.1956 - 5 StR 35/56
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Die Strafkammer ist hierbei zutreffend davon ausgegangen, daß aus verwerflichem Eigennutz handelt, wer sich von dem Streben nach eigenem Vorteil in besonders anstößigem Maße leiten läßt (vgl BGHSt 2, 358 [360]). - BGH, 02.07.1953 - 5 StR 125/53
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- BGH, 25.09.1952 - 5 StR 317/52
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- BGH, 07.12.1960 - 5 StR 452/60
Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung
- BGH, 01.04.1954 - 4 StR 363/53
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